Baugesetzbuch
| 1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
| 4. Teil - Bodenordnung (§§ 45 - 84) |
| 1. Abschnitt - Umlegung (§§ 45 - 79) |
(1) Die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke werden nach ihrer Fläche rechnerisch zu einer Masse vereinigt (Umlegungsmasse).
(2) Aus der Umlegungsmasse sind vorweg die Flächen auszuscheiden und der Gemeinde oder dem sonstigen Erschließungsträger zuzuteilen, die nach dem Bebauungsplan festgesetzt sind oder aus Gründen der geordneten städtebaulichen Entwicklung zur Verwirklichung der nach § 34 zulässigen Nutzung erforderlich sind als
| 1. | örtliche Verkehrsflächen für Straßen, Wege einschließlich Fuß- und Wohnwege und für Plätze sowie für Sammelstraßen, | |
| 2. | Flächen für Parkplätze, Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätze und Anlagen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, soweit sie nicht schon Bestandteil der in Nummer 1 genannten Verkehrsanlagen sind, sowie für Regenklär- und Regenüberlaufbecken, wenn die Flächen überwiegend den Bedürfnissen der Bewohner des Umlegungsgebiets dienen sollen. |
Zu den vorweg auszuscheidenden Flächen gehören auch die Flächen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 für die in Satz 1 genannten Anlagen. Grünflächen nach Satz 1 Nr. 2 können auch bauflächenbedingte Flächen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 umfassen.
(3) Mit der Zuteilung ist die Gemeinde oder der sonstige Erschließungsträger für von ihnen in die Umlegungsmasse eingeworfene Flächen nach Absatz 2 abgefunden.
(4) Die verbleibende Masse ist die Verteilungsmasse.
(5) Sonstige Flächen, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist, können einschließlich der Flächen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 ausgeschieden und dem Bedarfs- oder Erschließungsträger zugeteilt werden, wenn dieser geeignetes Ersatzland, das auch außerhalb des Umlegungsgebiets liegen kann, in die Verteilungsmasse einbringt. Die Umlegungsstelle soll von dieser Befugnis Gebrauch machen, wenn dies zur alsbaldigen Durchführung des Bebauungsplans zweckmäßig ist.
Rechtsprechung zu § 55 BauGB
31 Entscheidungen zu § 55 BauGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 05.10.2000 - III ZR 71/00
Festlegung des Umlegungsgebiets und Durchführung der Umlegung
- BGH, 19.01.1984 - III ZR 185/82
Ausscheiden von Verkehrs- und Grünflächen aus der Umlegungsmasse
- BGH, 16.12.1993 - III ZR 63/93
Anforderungen an einen Umlegungsplan
- BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
Baulandumlegung nach den §§ 45 ff. BauGB zulässige Inhalts- und ...
- VGH Baden-Württemberg, 06.05.2011 - 5 S 1670/09
Nachbarinteressen bei Planungsänderung berücksichtigen
- BGH, 13.12.1990 - III ZR 240/89
Antragsbefugnis des Umlegungsausschusses; Verlegung einer stark befahrenen ...
- LG München I, 20.04.2011 - 9 O 10648/10
Immobilien - Vereinfachte Umlegung nach § 80 BauGB
- BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 2.11
Rechtswidriger Eigentumseingriff
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 3 S 1666/08
Einhaltung von Mischgebietsrichtwerten durch passive Maßnahmen am Gebäude; ...
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 3 S 1666/08
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08
Verweisung im Bebauungsplan auf außerstaatliche Regelung
- BVerwG, 08.12.2011 - 4 BN 34.11
- BGH, 20.07.2006 - III ZR 280/05
"Verbesserung d. Agrarstruktur" im Umlegungsplan?
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2004 - 8 A 10380/04
Wann entsteht Beitragspflicht zur Wasserversorgung?
- OLG Hamm, 31.07.2003 - 16 U (Baul.) 8/02
- VG Lüneburg, 18.11.2009 - 3 B 75/09
- VGH Bayern, 21.03.1991 - 4 B 90.560
Anspruch des Bauwerbers auf Erschließung eines im Bereich des qualifizierten ...
- BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06
Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren
- BVerwG, 03.06.1998 - 4 BN 25.98
Bauplanungsrecht - Festsetzung öffentliche Verkehrsflächen in einem Bebauungsplan
- VGH Baden-Württemberg, 21.03.2002 - 5 S 1347/01
Baulandumlegung
- OLG Hamm, 29.10.2002 - 16 W (Baul.) 1/02
Literatur im Internet zu § 55 BauGB
Querverweise
- BauGB
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
- § 12 (Vorhaben- und Erschließungsplan)
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 I (Begriffsbestimmungen) (zu § 55 II 1 Nr. 2)
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