Baugesetzbuch
| 1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
| 4. Teil - Bodenordnung (§§ 45 - 84) |
| 1. Abschnitt - Umlegung (§§ 45 - 79) |
(1) Geht die Umlegungsstelle von dem Verhältnis der Flächen aus, hat sie von den eingeworfenen Grundstücken unter Anrechnung des Flächenabzugs nach § 55 Abs. 2 einen Flächenbeitrag in einem solchen Umfang abzuziehen, dass die Vorteile ausgeglichen werden, die durch die Umlegung erwachsen; dabei bleiben in den Fällen des § 57 Satz 4 Halbsatz 2 die Vorteile insoweit unberücksichtigt. Der Flächenbeitrag darf in Gebieten, die erstmalig erschlossen werden, nur bis zu 30 vom Hundert, in anderen Gebieten nur bis zu 10 vom Hundert der eingeworfenen Fläche betragen. Die Umlegungsstelle kann statt eines Flächenbeitrags ganz oder teilweise einen entsprechenden Geldbeitrag erheben. Soweit der Umlegungsvorteil den Flächenbeitrag nach Satz 1 übersteigt, ist der Vorteil in Geld auszugleichen.
(2) Kann das neue Grundstück nicht in gleicher oder gleichwertiger Lage zugeteilt werden, so sind dadurch begründete Wertunterschiede in Fläche oder Geld auszugleichen.
(3) Für die Bemessung von Geldbeiträgen und Ausgleichsleistungen sind die Wertverhältnisse im Zeitpunkt des Umlegungsbeschlusses maßgebend.
Rechtsprechung zu § 58 BauGB
37 Entscheidungen zu § 58 BauGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 05.10.2000 - III ZR 71/00
Festlegung des Umlegungsgebiets und Durchführung der Umlegung
- BVerwG, 17.07.2001 - 4 B 24.01
Umlegungsrecht bei Neuordnung von Grundstücken
- OLG Dresden, 03.06.2004 - 10 W 1545/03
Zur Bemessung der Entschädigungsleistungen im Rahmen eines ...
- VG Stuttgart, 09.02.2007 - 11 K 3019/05
Anforderungen an angemessene Gegenleistung bei der vertraglich vereinbarten ...
- VG Osnabrück, 10.02.2009 - 1 A 274/07
Unwirksamkeit einer Klausel über Abschöpfung des Planungsvorteils in ...
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 3 S 1666/08
Einhaltung von Mischgebietsrichtwerten durch passive Maßnahmen am Gebäude; ...
- BGH, 16.11.2007 - V ZR 214/06
Umfang des Wertersatzes bei Unmöglichkeit der Herausgabe
- BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06
Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren
- BVerwG, 20.11.2012 - 4 B 7.12
Kostentragungsregelungen bei städtebaulichen Verträgen
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Querverweise
- BauGB
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
- § 12 (Vorhaben- und Erschließungsplan)
- Bodenordnung
- Erschließung
- Erschließungsbeitrag
- § 128 (Umfang des Erschließungsaufwands)
- Besonderes Städtebaurecht
- Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
- Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften
- § 153 (Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Anschluss- und Erschließungsbeiträge
- Erschließungsbeiträge
- § 35 (Beitragsfähige Erschließungskosten)