Baugesetzbuch
| 1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
| 5. Teil - Enteignung (§§ 85 - 122) |
| 1. Abschnitt - Zulässigkeit der Enteignung (§§ 85 - 92) |
(1) Nach diesem Gesetzbuch kann nur enteignet werden, um
| 1. | entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans ein Grundstück zu nutzen oder eine solche Nutzung vorzubereiten, | |
| 2. | unbebaute oder geringfügig bebaute Grundstücke, die nicht im Bereich eines Bebauungsplans, aber innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen, insbesondere zur Schließung von Baulücken, entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen oder einer baulichen Nutzung zuzuführen, | |
| 3. | Grundstücke für die Entschädigung in Land zu beschaffen, | |
| 4. | durch Enteignung entzogene Rechte durch neue Rechte zu ersetzen, | |
| 5. | Grundstücke einer baulichen Nutzung zuzuführen, wenn ein Eigentümer die Verpflichtung nach § 176 Abs. 1 oder 2 nicht erfüllt, | |
| 6. | im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung eine bauliche Anlage aus den in § 172 Abs. 3 bis 5 bezeichneten Gründen zu erhalten oder | |
| 7. | im Geltungsbereich einer Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus eine bauliche Anlage aus den in § 171d Abs. 3 bezeichneten Gründen zu erhalten oder zu beseitigen. |
(2) Unberührt bleiben
| 1. | die Vorschriften über die Enteignung zu anderen als den in Absatz 1 genannten Zwecken, | |
| 2. | landesrechtliche Vorschriften über die Enteignung zu den in Absatz 1 Nr. 6 genannten Zwecken. |
Rechtsprechung zu § 85 BauGB
106 Entscheidungen zu § 85 BauGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- LG Darmstadt, 17.04.1996 - 9 O (B) 14/95
Baurecht: Enteignung zum Zwecke des Hochschulausbaus, Hessen
- BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 5.97
Enteignung zugunsten der Gemeinde
- BVerfG, 08.07.2009 - 1 BvR 2187/07
Enteignung für den Straßenbau
- BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 565/91
Öffentliches Bauplanungsrecht und Eigentumsgarantie
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 21.02.1991 - 4 NB 16.90
Bauplanungsrecht: Festsetzung einer öffentlichen Gründfläche bzw. einer Fläche ...
- BVerwG, 21.02.1991 - 4 NB 16.90
- VGH Bayern, 26.09.2002 - 8 C 02.1435
Straßenrecht: Konkurrenz zwischen landesstraßenrechtlicher und städtebaulicher ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2010 - 10 A 14.07
Keine Angebotsplanung bei Enteignung durch Festsetzungen
- VGH Bayern, 20.12.2010 - 8 B 10.1370
Durchführung einer Enteignung oder Besitzeinweisung nach den Vorschriften des ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 04.07.2011 - 4 B 10.11
Abschlag bei der Streitwertfestsetzung ist nur vorzunehmen im Falle des Bestehens ...
- BVerwG, 04.07.2011 - 4 B 10.11
- BGH, 25.06.1992 - III ZR 160/91
Voraussetzungen für einen Übernahmeanspruch des Eigentümers
- VGH Bayern, 20.12.2010 - 8 B 10.1372
Ausschließliche Durchführbarkeit einer Enteignung oder Besitzeinweisung nach den ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 04.07.2011 - 4 B 11.11
Streitwertfestsetzung im Falle des Bestehens lediglich einer ...
- BVerwG, 04.07.2011 - 4 B 11.11
- VGH Bayern, 26.09.2002 - 8 C 1435/02
- LG Darmstadt, 22.11.1996 - 9 O (B) 9/96
Baurecht: Grundstücksenteignung zum Zwecke der Fertigstellung einer öffentlichen ...
- BVerwG, 15.08.1988 - 4 NB 19.88
Planungsschäden und Abwägungsgebot; Fehlende enteignungsrechtliche Vorwirkungen ...
- OLG Stuttgart, 27.07.2009 - 102 U 1/09
Zur nutzungsbeschränkenden Wirkung des Bebauungsplans
Zum selben Verfahren:
- BGH, 08.07.2010 - III ZR 221/09
Geldentschädigung wegen Nicht-Umsetzung einer Planung
- BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 2232/10
Nichtumsetzung von Bebauungsplan: Keine Entschädigung!
- BGH, 08.07.2010 - III ZR 221/09
- OVG Saarland, 20.10.2011 - 2 C 510/09
Ausweisung von Ausgleichsflächen: Verhinderungsplanung?
- BVerwG, 03.01.2012 - 4 BN 42.11
Literatur im Internet zu § 85 BauGB
Querverweise
- BauGB
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
- § 12 (Vorhaben- und Erschließungsplan)
- Besonderes Städtebaurecht
- Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
- § 169 (Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich)
- Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote
- Städtebauliche Gebote
- § 176 (Baugebot)
- Überleitungs- und Schlussvorschriften
- Überleitungsvorschriften
- § 236 (Überleitungsvorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen)
- BauGB
- Besonderes Städtebaurecht
- Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur
- § 190 III (Flurbereinigung aus Anlass einer städtebaulichen Maßnahme) (zu §§ 85 ff)
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
- Die Grundrechte
- Art. 14 III (zu §§ 85 ff)
- Straßengesetz (StrG)
- Allgemeine Bestimmungen
- Öffentliche Straßen und Straßenbaulast
- § 4 (Straßennummern, Straßenverzeichnisse) (zu § 85 II)
- Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- § 19 (Enteignung) (zu § 85 II)
- Landesenteignungsgesetz (LEntG)
- Allgemeine Vorschriften
- §§ 1 ff (Anwendungsbereich) (zu § 85 II)
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