Baugesetzbuch
| 1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
| 5. Teil - Enteignung (§§ 85 - 122) |
| 1. Abschnitt - Zulässigkeit der Enteignung (§§ 85 - 92) |
(1) Die Enteignung ist im einzelnen Fall nur zulässig, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreicht werden kann.
(2) Die Enteignung setzt voraus, dass der Antragsteller sich ernsthaft um den freihändigen Erwerb des zu enteignenden Grundstücks zu angemessenen Bedingungen, unter den Voraussetzungen des § 100 Abs. 1 und 3 unter Angebot geeigneten anderen Landes, vergeblich bemüht hat. Der Antragsteller hat glaubhaft zu machen, dass das Grundstück innerhalb angemessener Frist zu dem vorgesehenen Zweck verwendet wird.
(3) Die Enteignung eines Grundstücks zu dem Zweck, es für die bauliche Nutzung vorzubereiten (§ 85 Abs. 1 Nr. 1) oder es der baulichen Nutzung zuzuführen (§ 85 Abs. 1 Nr. 2), darf nur zugunsten der Gemeinde oder eines öffentlichen Bedarfs- oder Erschließungsträgers erfolgen. In den Fällen des § 85 Abs. 1 Nr. 5 kann die Enteignung eines Grundstücks zugunsten eines Bauwilligen verlangt werden, der in der Lage ist, die Baumaßnahmen innerhalb angemessener Frist durchzuführen, und sich hierzu verpflichtet. Soweit im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet die Enteignung zugunsten der Gemeinde zulässig ist, kann sie auch zugunsten eines Sanierungsträgers erfolgen.
(4) Die Zulässigkeit der Enteignung wird durch die Vorschriften des Sechsten Teils des Zweiten Kapitels nicht berührt.
Rechtsprechung zu § 87 BauGB
68 Entscheidungen zu § 87 BauGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- KG, 01.07.2009 - 11 U 59/08
Rechtsanwälte - Gebührenabrechnung im Verfahren nach § 87 BauGB
- BVerfG, 08.07.2009 - 1 BvR 2187/07
Enteignung für den Straßenbau
- OVG Saarland, 08.07.2003 - 1 R 9/03
Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts; Nichtigkeit des ...
- BVerwG, 15.08.1988 - 4 NB 19.88
Planungsschäden und Abwägungsgebot; Fehlende enteignungsrechtliche Vorwirkungen ...
- LG Augsburg, 16.07.2003 - BLO 3728/02
Baurecht: Grundstücksenteignung zum Zwecke der Fertigstellung einer öffentlichen ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - 2 A 3182/08
Verpflichtung zur Erschließung eines Grundstücks?
- BVerwG, 21.02.1991 - 4 NB 16.90
Bauplanungsrecht: Festsetzung einer öffentlichen Gründfläche bzw. einer Fläche ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.1989 - 3 S 1842/88
Bebauungsplan - Interessenabwägung bei Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche ...
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.1989 - 3 S 1842/88
- BGH, 25.10.2001 - III ZR 76/01
Bindungswirkung der Entscheidung im Normenkontrollverfahren über einen ...
- BVerwG, 02.11.1998 - 4 BN 49.98
Fläche mit Begehungsrecht der Allgemeinheit
- OLG Stuttgart, 27.07.2009 - 102 U 1/09
Zur nutzungsbeschränkenden Wirkung des Bebauungsplans
Zum selben Verfahren:
- BGH, 08.07.2010 - III ZR 221/09
Geldentschädigung wegen Nicht-Umsetzung einer Planung
- BGH, 08.07.2010 - III ZR 221/09
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.2009 - 5 S 574/08
Wann ist Vorkaufsrecht gerechtfertigt?
- OLG München, 05.07.2002 - U 1/02
- BVerwG, 15.02.1990 - 4 B 245.89
Rechtfertigung der Ausübung des Verkaufsrechts durch eine Gemeinde
- OLG Naumburg, 17.04.2002 - 1 U (Baul) 4/00
Enteignung für Straßenbau
- OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 1 KN 111/08
Wann ist eine Entwicklungsmaßnahme zulässig?
- BGH, 25.06.1992 - III ZR 160/91
Voraussetzungen für einen Übernahmeanspruch des Eigentümers
- VGH Baden-Württemberg, 30.03.2009 - 8 S 31/08
Bestimmung der innergemeindlichen Zuständigkeit
- VGH Hessen, 20.06.2003 - 3 UE 371/03
Vorkaufsrecht bei Flächennutzungsplan
Literatur im Internet zu § 87 BauGB
Querverweise
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