Baugesetzbuch
| 1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
| 5. Teil - Enteignung (§§ 85 - 122) |
| 1. Abschnitt - Zulässigkeit der Enteignung (§§ 85 - 92) |
(1) Ein Grundstück darf nur in dem Umfang enteignet werden, in dem dies zur Verwirklichung des Enteignungszwecks erforderlich ist. Reicht eine Belastung des Grundstücks mit einem Recht zur Verwirklichung des Enteignungszwecks aus, so ist die Enteignung hierauf zu beschränken.
(2) Soll ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet werden, kann der Eigentümer anstelle der Belastung die Entziehung des Eigentums verlangen. Soll ein Grundstück mit einem anderen Recht belastet werden, kann der Eigentümer die Entziehung des Eigentums verlangen, wenn die Belastung mit dem dinglichen Recht für ihn unbillig ist.
(3) Soll ein Grundstück oder ein räumlich oder wirtschaftlich zusammenhängender Grundbesitz nur zu einem Teil enteignet werden, kann der Eigentümer die Ausdehnung der Enteignung auf das Restgrundstück oder den Restbesitz insoweit verlangen, als das Restgrundstück oder der Restbesitz nicht mehr in angemessenem Umfang baulich oder wirtschaftlich genutzt werden kann.
(4) Der Eigentümer kann verlangen, dass die Enteignung auf die in § 86 Abs. 2 bezeichneten Gegenstände ausgedehnt wird, wenn und soweit er sie infolge der Enteignung nicht mehr wirtschaftlich nutzen oder in anderer Weise angemessen verwerten kann.
(5) Ein Verlangen nach den Absätzen 2 bis 4 ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Enteignungsbehörde bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung geltend zu machen.
Rechtsprechung zu § 92 BauGB
19 Entscheidungen zu § 92 BauGB in unserer Datenbank:
- BGH, 09.11.2000 - III ZR 18/00
Ausdehnung der Enteignung auf den Restbesitz
- BVerwG, 27.06.2007 - 4 A 2004.05
Planfeststellung; luftrechtliche ~; Fluglärm; Zumutbarkeit; Schutzvorkehrungen; ...
- BVerwG, 05.05.2004 - 9 VR 5.04
- OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe; ...
- BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08
Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern; Herstellung des ...
- BVerwG, 22.01.2003 - 4 B 3.03
- BGH, 26.04.1990 - III ZR 47/89
Rechtsweg für Übernahme eines Denkmals in das Eigentum der Gemeinde
- BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87
Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im ...
- VGH Baden-Württemberg, 23.05.2011 - 8 S 282/11
Anspruch auf Entziehung des Eigentums bei Unbilligkeit der Belastung eines ...
- BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 1.08
§ 9 Abs. 1 Nr. 26 Baugesetzbuch ( BauGB ) als Rechtsgrundlage für die Festsetzung ...
- VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.689
Enteignungsrecht: Unternehmensflurbereinigung für Straßenbau // ...
- OVG Sachsen, 24.04.2007 - 1 D 12/05
Normenkontrolle; Festsetzungsfindungsverbot; Einfacher Bebauungsplan; Wohnnutzung ...
- OLG Naumburg, 31.01.2008 - 1 U 72/07
Anwendbarkeit der Grundsätze der Vorwirkung der Enteignung auf spätere ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2003 - 7a D 73/01
- VGH Bayern, 31.05.2001 - 9 B 99.2581
- BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 28.95
Fernstraßenrecht: Unterirdische Inanspruchnahme einer privaten Grundstücksfläche ...
- LG Darmstadt, 22.11.1996 - 9 O (B) 9/96
Baurecht: Grundstücksenteignung zum Zwecke der Fertigstellung einer öffentlichen ...
- BGH, 05.07.1990 - III ZR 229/89
Gültigkeit eines Flächennutzungsplans; Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts ...
- VGH Baden-Württemberg, 11.09.1990 - 3 S 1824/90
Klage auf Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages - Streitwert
Literatur im Internet zu § 92 BauGB
Querverweise
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