Baugesetzbuch
1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
5. Teil - Enteignung (§§ 85 - 122) |
2. Abschnitt - Entschädigung (§§ 93 - 103) |
(1) Für die Enteignung ist Entschädigung zu leisten.
(2) Die Entschädigung wird gewährt
1. | für den durch die Enteignung eintretenden Rechtsverlust, | |
2. | für andere durch die Enteignung eintretende Vermögensnachteile. |
(3) 1Vermögensvorteile, die dem Entschädigungsberechtigten (§ 94) infolge der Enteignung entstehen, sind bei der Festsetzung der Entschädigung zu berücksichtigen. 2Hat bei der Entstehung eines Vermögensnachteils ein Verschulden des Entschädigungsberechtigten mitgewirkt, so gilt § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.
(4) 1Für die Bemessung der Entschädigung ist der Zustand des Grundstücks in dem Zeitpunkt maßgebend, in dem die Enteignungsbehörde über den Enteignungsantrag entscheidet. 2In den Fällen der vorzeitigen Besitzeinweisung ist der Zustand in dem Zeitpunkt maßgebend, in dem diese wirksam wird.
Rechtsprechung zu § 93 BauGB
97 Entscheidungen zu § 93 BauGB in unserer Datenbank:
- BFH, 04.05.2022 - I R 25/19
Entschädigungszahlung als vGA
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2024 - 2 E 738/23
Ausübung eines Vorkaufsrechts = Erlass eines Verwaltungsakts?
- OVG Sachsen, 12.03.2020 - 1 A 526/16
Gemeindliches Vorkaufsrecht ; Verkehrsflächen ; Erstreckungsbescheid ; ...
- OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 18 U 2/18
Rechtmäßigkeit einer bebauungsplanakzessorischen Administrativenteignung; Keine ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - 10 B 9.22
Berufung; Teilstattgabe; vorzeitige Besitzeinweisung nach Bundesfernstraßenrecht; ...
- OLG Brandenburg, 10.02.2021 - 18 U 1/18
Gemeindliches Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken, die im Geltungsbereich ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - 10 B 8.22
Berufung - Teilstattgabe - vorzeitige Besitzeinweisung nach ...
- BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11
Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 07.07.2011 - III ZR 156/10
Eigentumsverdrängende Bebauungsplanung: Bemessung der Entschädigung des ...
- BGH, 07.07.2016 - III ZR 28/15
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme: Verfassungsmäßigkeit der ...
- BGH, 07.07.2011 - III ZR 156/10
Querverweise
Auf § 93 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Enteignung
- Entschädigung
- § 103 (Entschädigung für die Rückenteignung)
Redaktionelle Querverweise zu § 93 BauGB:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Besonderes Städtebaurecht
- Sozialplan und Härteausgleich
- § 181 I Nr. 1 (Härteausgleich)