Baunutzungsverordnung
| 1. Abschnitt - Art der baulichen Nutzung (§§ 1 - 15) |
(1) Stellplätze und Garagen sind in allen Baugebieten zulässig, soweit sich aus den Absätzen 2 bis 6 nichts anderes ergibt.
(2) In Kleinsiedlungsgebieten, reinen Wohngebieten und allgemeinen Wohngebieten sowie Sondergebieten, die der Erholung dienen, sind Stellplätze und Garagen nur für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig.
(3) Unzulässig sind
| 1. | Stellplätze und Garagen für Lastkraftwagen und Kraftomnibusse sowie für Anhänger dieser Kraftfahrzeuge in reinen Wohngebieten, | |
| 2. | Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge mit einem Eigengewicht über 3,5 Tonnen sowie für Anhänger dieser Kraftfahrzeuge in Kleinsiedlungsgebieten und allgemeinen Wohngebieten. |
(4) Im Bebauungsplan kann, wenn besondere städtebauliche Gründe dies rechtfertigen (§ 9 Abs. 3 des Baugesetzbuchs), festgesetzt werden, daß in bestimmten Geschossen nur Stellplätze oder Garagen und zugehörige Nebeneinrichtungen (Garagengeschosse) zulässig sind. Eine Festsetzung nach Satz 1 kann auch für Geschosse unterhalb der Geländeoberfläche getroffen werden. Bei Festsetzungen nach den Sätzen 1 und 2 sind Stellplätze und Garagen auf dem Grundstück nur in den festgesetzten Geschossen zulässig, soweit der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt.
(5) Im Bebauungsplan kann, wenn besondere städtebauliche Gründe dies rechtfertigen (§ 9 Abs. 3 des Baugesetzbuchs), festgesetzt werden, daß in Teilen von Geschossen nur Stellplätze und Garagen zulässig sind. Absatz 4 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(6) Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, daß in Baugebieten oder bestimmten Teilen von Baugebieten Stellplätze und Garagen unzulässig oder nur in beschränktem Umfang zulässig sind, soweit landesrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
(7) Die landesrechtlichen Vorschriften über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen sowie die Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Bereiche bleiben bei Festsetzungen nach den Absätzen 4 bis 6 unberührt.
Rechtsprechung zu § 12 BauNVO
210 Entscheidungen zu § 12 BauNVO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich ...
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 8 S 287/92
Überprüfung einer Stellplatzbeschränkungssatzung - Sachverhaltsaufklärung durch ...
- BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05
Stellplätze; zugelassene Nutzung; allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Gebot der ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.09.2005 - 1 A 10759/05
Stellplätze für ein Betonwerk im allgemeinen Wohngebiet?
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.09.2005 - 1 A 10759/05
- OVG Niedersachsen, 07.04.2011 - 1 ME 241/10
Nachbarschutz gegen Stellplätze
Zum selben Verfahren:
- VG Hannover, 26.10.2010 - 4 B 3729/10
Zulässigkeit einer Stellplatzanlage
- VG Hannover, 26.10.2010 - 4 B 3729/10
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.1994 - 5 S 3012/93
Nachbarschützende Wirkung des BauNVO § 12 Abs 2)
- VGH Bayern, 13.11.2006 - 26 N 01.1575
Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Festsetzung von Stellflächen im ...
- BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10
Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Niedersachsen, 07.07.2011 - 1 LB 259/10
Großparkplatz im Hafenbereich
- OVG Niedersachsen, 07.07.2011 - 1 LB 259/10
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2005 - 10 A 773/03
Mauer: Zulässige Nebenanlage im Sinne des § 14 BauNVO?
- VG Trier, 27.08.2008 - 5 K 360/08
Schreibt eine Gemeinde in einer Satzung im Sinne des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 ...
- BVerwG, 04.03.1997 - 4 B 233.96
Bauplanungsrecht - Unzulässige im Geltungsbereich eines Bebauungsplans geplante ...
- BVerwG, 19.09.1995 - 4 NB 24.94
Festsetzungserfordernis von Tiefgaragenzufahrt im allgemeinen Wohngebiet
- BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht ...
- OVG Hamburg, 10.04.1997 - Bf II 72/96
- OVG Saarland, 23.09.2010 - 2 A 196/10
Nachbarklage gegen vereinfachte Baugenehmigung
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2006 - 2 L 86/04
Nähere Umgebung, wenn durch Hauptstraßenzug getrennt?
- BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98
Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter ...
- OVG Berlin, 14.05.1993 - 2 B 29.91
Literatur im Internet zu § 12 BauNVO
Querverweise
- Landesbauordnung (LBO)
- Einzelne Räume, Wohnungen und besondere Anlagen
- § 37 (Stellplätze und Garagen) (zu § 12 VII)
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