Baunutzungsverordnung
1. Abschnitt - Art der baulichen Nutzung (§§ 1 - 15) |
(1) 1Die in den §§ 2 bis 14 aufgeführten baulichen und sonstigen Anlagen sind im Einzelfall unzulässig, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. 2Sie sind auch unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind, oder wenn sie solchen Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden.
(2) Die Anwendung des Absatzes 1 hat nach den städtebaulichen Zielen und Grundsätzen des § 1 Abs. 5 des Baugesetzbuchs zu erfolgen.
(3) Die Zulässigkeit der Anlagen in den Baugebieten ist nicht allein nach den verfahrensrechtlichen Einordnungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen zu beurteilen.
Rechtsprechung zu § 15 BauNVO
5.909 Entscheidungen zu § 15 BauNVO in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 28.12.2023 - 2 K 2792/23
Baunachbarkonstellation; Sofortige Vollziehung; Baugenehmigung; Bebauungsplan; ...
- OVG Sachsen, 08.02.2024 - 1 B 242/23
Asylbewerberunterkunft; Flüchtlingsunterkunft; Nachbarantrag; Nachbaranhörung; ...
- OVG Niedersachsen, 16.02.2024 - 1 LA 88/23
Abweichung; Gebäudeabstand; Gebietserhaltungsanspruch; Gebietsprägung; ...
- VG Düsseldorf, 16.02.2024 - 28 L 127/24
Gebietsgewährleistungsanspruch, Flüchtlingsunterkunft, Rücksichtnahmegebot
- VG Würzburg, 25.01.2024 - W 5 K 23.938
Baurechtliche Nachbarklage, Baugenehmigung für Doppelhaushälfte mit ...
- BVerwG, 15.09.2022 - 4 C 3.21
Zumutbarkeit von Geruchsimmissionen im Dorfgebiet
Zum selben Verfahren:
- OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 LB 12/15
Bauvorbescheid für Wohnhaus im Dorfgebiet bei Geruchsimmissionen durch ...
- OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 LB 12/15
- VG Schleswig, 07.02.2024 - 2 B 20/23
Logistikzentrum in Ellerau darf vorerst gebaut werden
- VG Gelsenkirchen, 12.01.2024 - 5 L 1852/23
- VGH Bayern, 18.12.2023 - 2 N 21.859
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan - Zunahme des Verkehrslärms