Baunutzungsverordnung
| 2. Abschnitt - Maß der baulichen Nutzung (§§ 16 - 21a) |
(1) Garagengeschosse oder ihre Baumasse sind in sonst anders genutzten Gebäuden auf die Zahl der zulässigen Vollgeschosse oder auf die zulässige Baumasse nicht anzurechnen, wenn der Bebauungsplan dies festsetzt oder als Ausnahme vorsieht.
(2) Der Grundstücksfläche im Sinne des § 19 Abs. 3 sind Flächenanteile an außerhalb des Baugrundstücks festgesetzten Gemeinschaftsanlagen im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 22 des Baugesetzbuchs hinzuzurechnen, wenn der Bebauungsplan dies festsetzt oder als Ausnahme vorsieht.
(3) Soweit § 19 Abs. 4 nicht entgegensteht, ist eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche durch überdachte Stellplätze und Garagen bis zu 0,1 der Fläche des Baugrundstücks zulässig; eine weitergehende Überschreitung kann ausnahmsweise zugelassen werden
| 1. | in Kerngebieten, Gewerbegebieten und Industriegebieten, | |
| 2. | in anderen Baugebieten, soweit solche Anlagen nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Baugesetzbuchs im Bebauungsplan festgesetzt sind. |
(4) Bei der Ermittlung der Geschoßfläche oder der Baumasse bleiben unberücksichtigt die Flächen oder Baumassen von
| 1. | Garagengeschossen, die nach Absatz 1 nicht angerechnet werden, | |
| 2. | Stellplätzen und Garagen, deren Grundflächen die zulässige Grundfläche unter den Voraussetzungen des Absatzes 3 überschreiten, | |
| 3. | Stellplätzen und Garagen in Vollgeschossen, wenn der Bebauungsplan dies festsetzt oder als Ausnahme vorsieht. |
(5) Die zulässige Geschoßfläche oder die zulässige Baumasse ist um die Flächen oder Baumassen notwendiger Garagen, die unter der Geländeoberfläche hergestellt werden, insoweit zu erhöhen, als der Bebauungsplan dies festsetzt oder als Ausnahme vorsieht.
Rechtsprechung zu § 21a BauNVO
34 Entscheidungen zu § 21a BauNVO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 43.87
Bauplanungsrecht: Nichtigkeit von § 25c Abs. 2 BauNVO 1990, Festsetzung eines ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 23.06.1987 - 1 B 85 A.160
Baurecht: Festsetzung eines Tiefgaragenbonus
- VGH Bayern, 23.06.1987 - 1 B 85 A.160
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 11082/09
Bebauungsplan für "Zentralplatz" in Koblenz ist gültig
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 11.07.2011 - 4 BN 18.11
"Hauptnutzfläche" eines Baus und Parkplätze
- BVerwG, 11.07.2011 - 4 BN 18.11
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: klimatologische Auswirkungen eines ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.1995 - 3 S 3167/94
Bebauungsplan: Welche Rolle spielen Klimaveränderungen?
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.1995 - 3 S 3167/94
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.2010 - 1 B 11083/10
Bebauuungsplan relevant für Baugenehmigung?
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.1990 - 11 A 190/87
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.1983 - 2 S 1002/82
Zur weiteren Beitragspflicht bei Überschreitung des zulässigen Maßes der ...
- BVerwG, 04.10.1985 - 4 C 26.81
"Stellplätze und Garagen" i.S. des Bundesrechts als Sammelbegriff
- OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 1 ME 226/11
Geschäftshaus: Nachträgliche Nutzungsgenehmigung?
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 10443/11
Keine Nutzungsgenehmigung für Gartenhaus: Beseitigung?
- BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
- VGH Baden-Württemberg, 14.01.2010 - 8 S 1977/09
Nachbarschutz bei baulicher Erweiterung und Umbau
- VGH Bayern, 10.08.2006 - 1 N 05.903
Bebauungsplan: Grundfläche für alle Anlagen festzusetzen
- VGH Bayern, 10.08.2006 - 1 N 06.661
Bebauungsplan: Grundfläche für alle Anlagen festzusetzen
- VGH Bayern, 10.08.2006 - 1 N 04.1371
Bebauungsplan: Grundfläche für alle Anlagen festzusetzen
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2008 - 3 K 25/07
Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplanes: Reichweite einer Festsetzung von ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2004 - 4 K 38/02
Gültigkeit einer Abgabensatzung
- FG Münster, 06.02.2003 - 4 K 4164/00
Anschaffungskosten Grund/Boden - Herstellungskosten Gebäude
Literatur im Internet zu § 21a BauNVO
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