Baunutzungsverordnung
| 3. Abschnitt - Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche (§§ 22 - 23) |
(1) Die überbaubaren Grundstücksflächen können durch die Festsetzung von Baulinien, Baugrenzen oder Bebauungstiefen bestimmt werden. § 16 Abs. 5 ist entsprechend anzuwenden.
(2) Ist eine Baulinie festgesetzt, so muß auf dieser Linie gebaut werden. Ein Vor- oder Zurücktreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden. Im Bebauungsplan können weitere nach Art und Umfang bestimmte Ausnahmen vorgesehen werden.
(3) Ist eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten. Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden. Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.
(4) Ist eine Bebauungstiefe festgesetzt, so gilt Absatz 3 entsprechend. Die Bebauungstiefe ist von der tatsächlichen Straßengrenze ab zu ermitteln, sofern im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist.
(5) Wenn im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist, können auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen im Sinne des § 14 zugelassen werden. Das gleiche gilt für bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können.
Rechtsprechung zu § 23 BauNVO
488 Entscheidungen zu § 23 BauNVO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VG Frankfurt/Main, 19.04.2012 - 8 K 2378/11
Zur Versagung einer Baugenehmigung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses; ...
- BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01
Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung; ...
- VGH Bayern, 25.04.2005 - 1 CS 04.3461
Bauplanungsrecht: Errichtung einer Doppelgarage im unbeplanten Innenbereich
- OVG Saarland, 07.05.2012 - 2 A 206/11
Beseitigung, Werbeanlage, Innenbereich, überbaubare ...
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 5 S 2507/96
Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem ...
- VGH Baden-Württemberg, 06.09.1995 - 8 S 2388/95
BauNVO § 23 Abs 5 S 2 enthält eine dynamische Verweisung auf das jeweilige ...
- VGH Baden-Württemberg, 14.06.2007 - 8 S 967/07
Verletzung von Nachbarrechten bei Überschreitung der Baugrenze
- VGH Baden-Württemberg, 09.12.2005 - 5 S 274/05
Kleinteiligkeit der Baustruktur als Grundzug der Planung ist auch bei Ausbleiben ...
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2005 - 5 S 1847/05
Übergeleiteter Bebauungsplan
- BVerwG, 16.02.1998 - 4 B 2.98
Verwaltungsprozeßrecht - Voraussetzungen für einen Verfahrensmangel im ...
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Querverweise
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
- § 9 I Nr. 2 (Inhalt des Bebauungsplans)
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