Baunutzungsverordnung
| 5. Abschnitt - Überleitungs- und Schlußvorschriften (§§ 25 - 27) |
Für Bauleitpläne, deren Aufstellung oder Änderung bereits eingeleitet ist, sind die dieser Verordnung entsprechenden bisherigen Vorschriften weiterhin anzuwenden, wenn die Pläne bei dem Inkrafttreten dieser Verordnung bereits ausgelegt sind.
Amtliche Anmerkung zu § 25 BauNVO:Diese Vorschrift betrifft die Fortführung eingeleiteter Verfahren bei Inkrafttreten der Baunutzungsverordnung (1. August 1962) in der ursprünglichen Fassung vom 26. Juni 1962 (BGBl. I S. 429). Für die Fortführung eingeleiteter Verfahren bei Inkrafttreten der Änderungsverordnung (1. Januar 1969) bestimmt Artikel 2 der Verordnung zur Änderung der Baunutzungsverordnung vom 26. November 1968 (BGBl. I S. 1233):
"Für Bauleitpläne, deren Aufstellung oder Änderung bereits eingeleitet ist, gilt die Verordnung in der bisherigen Fassung, wenn die Pläne bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits nach § 2 Abs. 6 des Bundesbaugesetzes ausgelegt sind."
Rechtsprechung zu § 25 BauNVO
18 Entscheidungen zu § 25 BauNVO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89
Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier ...
- BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 43.87
Bauplanungsrecht: Nichtigkeit von § 25c Abs. 2 BauNVO 1990, Festsetzung ...
- VGH Baden-Württemberg, 27.01.1999 - 8 S 19/99
Verweisung auf landesrechtliche Vorschriften in BauNVO § 20 Abs 1 ist eine ...
- VGH Baden-Württemberg, 24.09.1993 - 5 S 800/92
Zur Ausfertigung von Bebauungsplänen - weitere Unterlagen als Bestandteile des ...
- VG Stade, 01.09.2011 - 2 A 1349/10
Umnutzung ehemaliger Garagenräume zu Büroräumen für die Tätigkeit eines ...
- VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
Standsicherheitsschutz nur für geplante bauliche Anlagen
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 3 S 926/92
Zur Nichtigkeit des BauNVO § 25c Abs 2 F: 1990-01-23
- OVG Hamburg, 08.10.1992 - Bf II 2/91
- OVG Hamburg, 28.07.2009 - 2 Bs 67/09
§ 32 Abs. 2 BauGB und Rücksichtnahmegebot
- VG Düsseldorf, 08.02.2007 - 4 K 1631/06
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Baurecht, Architektenrecht
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen