Baden-Württemberg
Bauprüfverordnung
Verordnung vom 21.05.1996 (GBl. S. 410), in Kraft getreten am 29.06.1996
zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2007 (GBl. S. 355) m.W.v. 09.08.2007
Bauprüfverordnung
(Verordnung des Wirtschaftsministeriums über die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen)
Verordnung vom 21.05.1996 (GBl. S. 410), in Kraft getreten am 29.06.1996zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2007 (GBl. S. 355) m.W.v. 09.08.2007
Erster TeilBautechnische Prüfung (§§ 1 - 7)
§ 1 Prüfingenieure für Baustatik
§ 2 Prüfämter
§ 3 Prüfung der bautechnischen Nachweise
§ 4 Bautechnische Prüfbestätigung
§ 5 Überwachung der Ausführung in konstruktiver Hinsicht
§ 6 Prüfverzeichnisse, Feststellungen des Regierungspräsidiums Tübingen - Landesstelle für Bautechnik -
§ 7 Prüfgebühren
Zweiter Teil
§ 8 Umfang und Dauer der Anerkennung
§ 9 Voraussetzungen für die Anerkennung
§ 10 Antrag auf Anerkennung
§ 11 Anerkennungsausschuß
§ 12 Anerkennungsverfahren
§ 13 Anerkennungen anderer Länder
§ 14 Erlöschen und Widerruf der Anerkennung
Dritter Teil
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