Gesetz über Bausparkassen
In der Fassung der Bekanntmachung vom 15.02.1991 (BGBl. I S. 454)zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.07.2008 (BGBl. I S. 1509) m.W.v. 01.08.2008
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Rechtsform
§ 3 Aufsicht
§ 4 Zulässige Geschäfte
§ 5 Allgemeine Geschäftsgrundsätze, Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge
§ 6 Zweckbindung der Bausparmittel
§ 6a Vermeidung von Währungsrisiken
§ 7 Sicherung der Forderungen aus Darlehen
§ 8 Versagung und Rücknahme der Erlaubnis
§ 9 Änderung der Allgemeinen Geschäftsgrundsätze und der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge
§ 10 Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 11 Abberufung von Geschäftsleitern
§ 12 Vertrauensmann
§ 13 Besondere Pflichten des Prüfers
§ 14 Bestandsübertragung
§ 15 Zahlungsverbot, Zustimmung zur vereinfachten Abwicklung
§ 16 Bezeichnung "Bausparkasse"
§ 17 Ausnahmen
§ 18 Bestimmungen für bestehende und für neue rechtlich unselbständige Bausparkassen
§ 19 Überleitungsbestimmungen
§ 20
§ 21 (Inkrafttreten)
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