Beamtenstatusgesetz

   Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 2)   
§ 1
Geltungsbereich

Dieses Gesetz regelt das Statusrecht der Beamtinnen und Beamten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

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