Beamtenstatusgesetz
Abschnitt 5 - Beendigung des Beamtenverhältnisses (§§ 21 - 32) |
(1) Von der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ist abzusehen, wenn die Beamtin oder der Beamte unter Beibehaltung des übertragenen Amtes die Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann (begrenzte Dienstfähigkeit).
(2) 1Die Arbeitszeit ist entsprechend der begrenzten Dienstfähigkeit herabzusetzen. 2Mit Zustimmung der Beamtin oder des Beamten ist auch eine Verwendung in einer nicht dem Amt entsprechenden Tätigkeit möglich.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 28.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
07.07.2021 | Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | 28.06.2021 |
Rechtsprechung zu § 27 BeamtStG
211 Entscheidungen zu § 27 BeamtStG in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 CE 24.250
Untersuchungsanordnung, Krankheitszeiten während vorläufiger Dienstenthebung
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 1 K 66/23
Erfolglose Normenkontrolle gegen Vorgriffsstundenverpflichtung der Lehrkräfte an ...
- BVerwG, 27.03.2018 - 5 P 3.17
Mitwirkung des Personalrats hinsichtlich Herabsetzung der Arbeitszeit eines ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2023 - 6 B 497/23
Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstunfähigkeit; Lehrgangstauglichkeit; ...
- BVerwG, 27.03.2018 - 5 P 2.17
Analogie; Analogieschluss; Anknüpfungspunkt für Analogie; Anpassungsbedarf; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2016 - 61 PV 1.15
Mitwirkung; Personalrat; verbeamtete Lehrerin; Feststellung begrenzter ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2016 - 61 PV 1.15
- BVerwG, 27.03.2018 - 5 P 4.17
Mitwirkung des Personalrats für die Lehrkräfte und das sonstige pädagogische ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2022 - 6 A 1536/20
Begrenzte Dienstfähigkeit; Amtsärztliches Gutachten; Befangenheit des Amtsarztes; ...
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2019 - 4 S 1716/18
Bewirbt sich ein/e Schwerbehinderter/e um ein öffentliches Amt, hat er/sie einen ...
- VG Augsburg, 29.04.2019 - Au 2 E 19.319
Erfolgloser Eilantrag gegen Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung eines ...
Querverweise
Auf § 27 BeamtStG verweisen folgende Vorschriften:
- Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
- Beendigung des Beamtenverhältnisses
- § 28 (Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe)