§ 14
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 14 am 1. Januar 1981 in Kraft. § 14 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

 

Hinweis der Redaktion:

Der hier in Bezug genommene § 14 der ursprünglichen Gesetzesfassung ist heute § 12 Abs. 1 und 2.

Rechtsprechung zu § 14 BerHG

Literatur im Internet zu § 14 BerHG

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