(1) 1Wird die Beratungshilfebewilligung aufgehoben, bleibt der Vergütungsanspruch der Beratungsperson gegen die Staatskasse unberührt. 2Dies gilt nicht, wenn die Beratungsperson
1. | Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis davon hatte, dass die Bewilligungsvoraussetzungen im Zeitpunkt der Beratungshilfeleistung nicht vorlagen, oder | |
2. | die Aufhebung der Beratungshilfe selbst beantragt hat (§ 6a Absatz 2). |
(2) 1Die Beratungsperson kann von Rechtsuchenden Vergütung nach den allgemeinen Vorschriften verlangen, wenn sie
2Soweit Rechtsuchende die Beratungshilfegebühr (Nummer 2500 der Anlage 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes) bereits geleistet haben, ist sie auf den Vergütungsanspruch anzurechnen.
(3) Wird die Bewilligung der Beratungshilfe aufgehoben, weil die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen haben, kann die Staatskasse von den Rechtsuchenden Erstattung des von ihr an die Beratungsperson geleisteten und von dieser einbehaltenen Betrages verlangen.
(4) 1Wird im Fall nachträglicher Antragstellung Beratungshilfe nicht bewilligt, kann die Beratungsperson von den Rechtsuchenden Vergütung nach den allgemeinen Vorschriften verlangen, wenn sie diese bei der Mandatsübernahme hierauf hingewiesen hat. 2Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.08.2021 | Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften | 25.06.2021 | |
01.01.2014 | Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts | 31.08.2013 |
überschreitendem Bezug § 10aGrenzüberschreitende Unterhaltssachen § 11Verordnungs-
ermächtigung § 12Länderklauseln § 13(weggefallen) § 14(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 8a BerHG
7 Entscheidungen zu § 8a BerHG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 12.11.2018 - 1 BvR 1370/18
Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm ...
- BVerfG, 12.02.2018 - 1 BvR 975/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf ...
- BVerfG, 09.09.2017 - 1 BvR 1544/17
Keine Betroffenheit des Beschwerdeführers in seiner Rechtsschutzgleichheit bei ...
- SG Hannover, 20.02.2014 - S 31 AS 3217/11
Übergang des Anspruchs auf Erstattung der Vorverfahrenskosten gemäß § 9 S. 2 ...
- BVerfG, 12.11.2018 - 1 BvR 1373/18
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
- BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 2831/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Beratungshilfe
- BVerfG, 29.03.2017 - 1 BvR 496/16
Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit nicht hinreichend ...
Querverweise
Auf § 8a BerHG verweisen folgende Vorschriften:
- Beratungshilfegesetz (BerHG)
- § 6a (Aufhebung der Bewilligung)