Bestattungsgesetz

   Erster Teil - Friedhofswesen (§§ 1 - 19)   
   Fünfter Abschnitt - Bestattungseinrichtungen (§§ 16 - 19)   
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Leichenhallen

Die Gemeinden sollen Leichenhallen errichten, soweit dafür ein öffentliches Bedürfnis besteht.

Literatur im Internet zu § 16 BestattG

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