| | Vierter Teil - Übergangs- und Schlußbestimmungen (§§ 51 - 56) | |

§ 54
Sonderbestimmungen
Unberührt bleiben
| 1. | internationale Vereinbarungen, insbesondere über die Leichenbeförderung, |
| 2. | Vorschriften über die Beförderung von Leichen auf Eisenbahnen, auf dem Seewege, auf Binnenwasserstraßen und auf dem Luftwege, |
| 3. | Vorschriften über den Umgang mit radioaktiven Leichen, |
| 4. | weitergehende Anordnungen über die Aufbewahrung, Einsargung, Beförderung und Bestattung der Leichen nach § 42 des Bundes-Seuchengesetzes vom 18. Juli 1961 (BGBl. I S. 1012), |
| 5. | Vorschriften über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, |
Literatur im Internet zu § 54 BestattG
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