Bestattungsgesetz

   Vierter Teil - Übergangs- und Schlußbestimmungen (§§ 51 - 56)   
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Sonderbestimmungen

Unberührt bleiben

1. internationale Vereinbarungen, insbesondere über die Leichenbeförderung,
2. Vorschriften über die Beförderung von Leichen auf Eisenbahnen, auf dem Seewege, auf Binnenwasserstraßen und auf dem Luftwege,
3. Vorschriften über den Umgang mit radioaktiven Leichen,
4. weitergehende Anordnungen über die Aufbewahrung, Einsargung, Beförderung und Bestattung der Leichen nach § 42 des Bundes-Seuchengesetzes vom 18. Juli 1961 (BGBl. I S. 1012),
5. Vorschriften über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft,

Literatur im Internet zu § 54 BestattG

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