Bestattungsgesetz

   Vierter Teil - Übergangs- und Schlußbestimmungen (§§ 51 - 56)   
§ 56
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1971 in Kraft. Vorschriften, die zum Erlaß von Rechtsverordnungen, von Friedhofsordnungen und Polizeiverordnungen ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Literatur im Internet zu § 56 BestattG

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