Betriebsrentengesetz
| Erster Teil - Arbeitsrechtliche Vorschriften (§§ 1 - 18a) |
| Erster Abschnitt - Durchführung der betrieblichen Altersversorgung (§§ 1 - 4a) |
(1) Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Die Durchführung des Anspruchs des Arbeitnehmers wird durch Vereinbarung geregelt. Ist der Arbeitgeber zu einer Durchführung über einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse (§ 1b Abs. 3) bereit, ist die betriebliche Altersversorgung dort durchzuführen; andernfalls kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber für ihn eine Direktversicherung (§ 1b Abs. 2) abschließt. Soweit der Anspruch geltend gemacht wird, muss der Arbeitnehmer jährlich einen Betrag in Höhe von mindestens einem Hundertsechzigstel der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch für seine betriebliche Altersversorgung verwenden. Soweit der Arbeitnehmer Teile seines regelmäßigen Entgelts für betriebliche Altersversorgung verwendet, kann der Arbeitgeber verlangen, dass während eines laufenden Kalenderjahres gleich bleibende monatliche Beträge verwendet werden.
(2) Soweit eine durch Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersversorgung besteht, ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung ausgeschlossen.
(3) Soweit der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung für betriebliche Altersversorgung nach Abs. 1 hat, kann er verlangen, dass die Voraussetzungen für eine Förderung nach den §§ 10a, 82 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes erfüllt werden, wenn die betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung durchgeführt wird.
(4) Falls der Arbeitnehmer bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis kein Entgelt erhält, hat er das Recht, die Versicherung oder Versorgung mit eigenen Beiträgen fortzusetzen. Der Arbeitgeber steht auch für die Leistungen aus diesen Beiträgen ein. Die Regelungen über Entgeltumwandlung gelten entsprechend.
Rechtsprechung zu § 1a BetrAVG
40 Entscheidungen zu § 1a BetrAVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 154/09
Anspruch auf Entgeltumwandlung - Abdingbarkeit
Zum selben Verfahren:
- LAG München, 28.01.2009 - 9 Sa 488/08
Bezugnahme auf einschlägigen Tarifvertrag
- LAG München, 28.01.2009 - 9 Sa 488/08
- BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 14/06
Anspruch auf Entgeltumwandlung - Verfassungsmäßigkeit
- BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 502/04
Begriff der Betrieblichen Altersversorgung - Wahl des Versicherungsträgers bei ...
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2010 - C-271/08
Vergabe - Dienstleistungsaufträgen über die betriebliche Altersvorsorge
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 15.07.2010 - C-271/08
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - ...
- EuGH, 15.07.2010 - C-271/08
- LAG München, 11.10.2007 - 3 TaBV 37/07
Einigungsstellenspruch, Anfechtung
- BVerwG, 12.10.2011 - 8 C 19.10
Abzug; Abzugsbetrag; Abzinsung; Abzugsgrenze; Äquivalenzprinzip; Anwartschaft; ...
- BFH, 31.03.2004 - I R 70/03
Korrektur der Pensionsrückstellung bei Zusage einer sog. Übermaßrente
- OLG Brandenburg, 13.09.2011 - Verg W 10/11
Vergabe - Unerfüllbare Anforderungen: Aufhebung!
- LAG München, 15.03.2007 - 4 Sa 1152/06
Entgeltumwandlung
- LAG Hamm, 12.11.2009 - 16 Sa 1765/08
Pfändung einer Sozialplanabfindung bei Möglichkeit der Entgeltumwandlung
- LAG Niedersachsen, 19.08.2010 - 4 Sa 970/09
Entgeltumwandlung nach Pfändung; Entgeltumwandlung; Pfändung
- BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 459/07
Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen
- BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 370/08
Betriebliche Altersversorgung - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten - ...
- FG Hessen, 27.05.2009 - 4 K 409/06
Überprüfung einer Überversorgung durch eine Pensionsanwartschaft eines ...
- FG Münster, 28.05.2009 - 11 K 1990/05
Arbeitgeberbeiträge an Zusatzversorgungskasse
- BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 6/08 R
Krankenversicherung - Beitragspflicht von als Einmalzahlung geleisteten ...
- BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 10/08 R
Krankenversicherung - Bemessung der Beiträge eines Rentners - Beitragspflicht von ...
- ArbG Siegburg, 27.02.2008 - 2 Ca 2831/07
Entgeltumwandlung, Zillmerung, Wertgleichheit
Literatur im Internet zu § 1a BetrAVG
Querverweise
- BetrAVG
- Arbeitsrechtliche Vorschriften
- Geltungsbereich
- § 17 (Persönlicher Geltungsbereich und Tariföffnungsklausel)
- Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 26
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Schlussvorschriften
- § 212 (Fortsetzung der Lebensversicherung nach der Elternzeit)
- Einkommenssteuergesetz (EStG)
- Einkommen
- Steuerfreie Einnahmen
- § 3
- Altersvorsorgezulage
- § 82 (Altersvorsorgebeiträge)
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