Betriebsrentengesetz
Zweite Teil - Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 26 - 32) |
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__paste_bez____paste_norm__ Betriebsrentengesetz (https://dejure.org/gesetze/BetrAVG/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 26 BetrAVG
75 Entscheidungen zu § 26 BetrAVG in unserer Datenbank:
- BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 252/17
Beitragsorientierte Leistungszusage - vorzeitiges Ausscheiden
- BGH, 15.02.2006 - IV ZR 129/02
Berechnung der Zusatzrente im öffentlichen Dienst
- BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 13.98
Analogie; teleologische Reduktion; Arbeitgeber i.S. des Betriebsrentenrechts; ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2000 - 5 Sa 321/00
Höhe einer unverfallbaren Ruhegeldanwartschaft; Berechnung nach der ratierlichen ...
- BGH, 02.07.1984 - II ZR 259/83
Begriff des Versorgungsempfängers
- BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer ...
- BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 503/85
Versorgungsanwartschaft - Insolvenz - Betriebsrente
- BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 134/79
Versorgungsordnung - Teilzeitbeschäftigung - Versorgungsleistung - Ausschluß - ...
- BGH, 07.07.1986 - II ZR 238/85
Einbeziehung von Versorgungsanwartschaften in die Insolvenzsicherung
- BVerwG, 13.11.1984 - 3 B 66.83
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der ...
Querverweise
Auf § 26 BetrAVG verweisen folgende Vorschriften:
- Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
- Arbeitsrechtliche Vorschriften
- Geltungsbereich
- § 17 (Persönlicher Geltungsbereich)