Betriebsrentengesetz
| Erster Teil - Arbeitsrechtliche Vorschriften (§§ 1 - 18a) |
| Erster Abschnitt - Durchführung der betrieblichen Altersversorgung (§§ 1 - 4a) |
(1) Unverfallbare Anwartschaften im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und laufende Leistungen dürfen nur unter den Voraussetzungen der folgenden Absätze abgefunden werden.
(2) Der Arbeitgeber kann eine Anwartschaft ohne Zustimmung des Arbeitnehmers abfinden, wenn der Monatsbetrag der aus der Anwartschaft resultierenden laufenden Leistung bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze 1 vom Hundert, bei Kapitalleistungen zwölf Zehntel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigen würde. Dies gilt entsprechend für die Abfindung einer laufenden Leistung. Die Abfindung ist unzulässig, wenn der Arbeitnehmer von seinem Recht auf Übertragung der Anwartschaft Gebrauch macht.
(3) Die Anwartschaft ist auf Verlangen des Arbeitnehmers abzufinden, wenn die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet worden sind.
(4) Der Teil der Anwartschaft, der während eines Insolvenzverfahrens erdient worden ist, kann ohne Zustimmung des Arbeitnehmers abgefunden werden, wenn die Betriebstätigkeit vollständig eingestellt und das Unternehmen liquidiert wird.
(5) Für die Berechnung des Abfindungsbetrages gilt § 4 Abs. 5 entsprechend.
(6) Die Abfindung ist gesondert auszuweisen und einmalig zu zahlen.
Rechtsprechung zu § 3 BetrAVG
161 Entscheidungen zu § 3 BetrAVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 814/07
Abfindung der im Insolvenzverfahren erdienten Anwartschaften
- BGH, 28.09.2009 - II ZR 12/09
Anspruch eines Versorgungsberechtigten auf Kapitalzahlung entgegen dem ...
- LAG Baden-Württemberg, 03.07.2007 - 22 Sa 1/07
Zu den Voraussetzungen der Abfindung einer in der Insolvenz erdienten ...
- OLG Frankfurt, 22.02.2007 - 16 U 197/06
Betriebliche Altersversorgung: Wirksamkeit eines Vergleichs über die Höhe eines ...
- ArbG Stuttgart, 04.04.2013 - 9 Ca 388/12
Berechnung der Betriebsrente nach Altersteilzeit; Auslegung des betrieblichen ...
- BGH, 15.07.2002 - II ZR 192/00
Versorgungsanwartschaft - Erlöschen durch Abfindungsvereinbarung
- LAG Thüringen, 09.05.2006 - 4 Sa 17/05
Abgeltung einer vertraglich unverfallbaren Versorgungsanwartschaft
- BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 28/01
Abfindung oder Umgestaltung der Versorgung
- OLG Stuttgart, 17.12.2008 - 14 U 34/08
Betriebliche Altersversorgung: (Un-)Anwendbarkeit des Abfindungsverbots bei ...
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Querverweise
- BetrAVG
- Einkommenssteuergesetz (EStG)
- Altersvorsorgezulage
- § 82 (Altersvorsorgebeiträge)