Betriebsrentengesetz
| Erster Teil - Arbeitsrechtliche Vorschriften (§§ 1 - 18a) |
| Erster Abschnitt - Durchführung der betrieblichen Altersversorgung (§§ 1 - 4a) |
(1) Unverfallbare Anwartschaften im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und laufende Leistungen dürfen nur unter den Voraussetzungen der folgenden Absätze abgefunden werden.
(2) Der Arbeitgeber kann eine Anwartschaft ohne Zustimmung des Arbeitnehmers abfinden, wenn der Monatsbetrag der aus der Anwartschaft resultierenden laufenden Leistung bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze 1 vom Hundert, bei Kapitalleistungen zwölf Zehntel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigen würde. Dies gilt entsprechend für die Abfindung einer laufenden Leistung. Die Abfindung ist unzulässig, wenn der Arbeitnehmer von seinem Recht auf Übertragung der Anwartschaft Gebrauch macht.
(3) Die Anwartschaft ist auf Verlangen des Arbeitnehmers abzufinden, wenn die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet worden sind.
(4) Der Teil der Anwartschaft, der während eines Insolvenzverfahrens erdient worden ist, kann ohne Zustimmung des Arbeitnehmers abgefunden werden, wenn die Betriebstätigkeit vollständig eingestellt und das Unternehmen liquidiert wird.
(5) Für die Berechnung des Abfindungsbetrages gilt § 4 Abs. 5 entsprechend.
(6) Die Abfindung ist gesondert auszuweisen und einmalig zu zahlen.
Rechtsprechung zu § 3 BetrAVG
120 Entscheidungen zu § 3 BetrAVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BAG, 14.08.1990 - 3 AZR 301/89
Vertragliche Kürzung von Versorgungsanwartschaften
- LAG Baden-Württemberg, 03.07.2007 - 22 Sa 1/07
Zu den Voraussetzungen der Abfindung einer in der Insolvenz erdienten ...
Zum selben Verfahren:
- ArbG Freiburg, 22.08.2006 - 3 Ca 102/06
Abfindung der im Insolvenzverfahren erdienten Anwartschaften; Betriebsübergang ...
- BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 814/07
Abfindung der im Insolvenzverfahren erdienten Anwartschaften
- ArbG Freiburg, 22.08.2006 - 3 Ca 102/06
- BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 194/86
Entschädigungsloser Verzicht auf unverfallbare Ruhegeldanwartschaft bei ...
- OLG Frankfurt, 22.02.2007 - 16 U 197/06
Betriebliche Altersversorgung: Wirksamkeit eines Vergleichs über die Höhe eines ...
- BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 28/01
Abfindung oder Umgestaltung der Versorgung
Zum selben Verfahren:
- LAG Nürnberg, 13.12.2000 - 4 Sa 919/99
Betriebliche Altersversorgung: Nichtigkeit des Ausschlusses eines Anspruchs auf ...
- LAG Nürnberg, 13.12.2000 - 4 Sa 919/99
- BGH, 28.09.2009 - II ZR 12/09
Anspruch eines Versorgungsberechtigten auf Kapitalzahlung entgegen dem ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 17.12.2008 - 14 U 34/08
Betriebliche Altersversorgung: (Un-)Anwendbarkeit des Abfindungsverbots bei ...
- OLG Stuttgart, 17.12.2008 - 14 U 34/08
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Querverweise
- BetrAVG
- Einkommenssteuergesetz (EStG)
- Altersvorsorgezulage
- § 82 (Altersvorsorgebeiträge)
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