Betriebsrentengesetz
| Dritter Teil - Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 26 - 32) |
(1) Wenn Leistungen der betrieblichen Altersversorgung vor dem 1. Januar 2001 zugesagt worden sind, ist § 1b Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Anwartschaft erhalten bleibt, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalles, jedoch nach Vollendung des 35. Lebensjahres endet und die Versorgungszusage zu diesem Zeitpunkt
| 1. | mindestens zehn Jahre oder | |
| 2. | bei mindestens zwölfjähriger Betriebszugehörigkeit mindestens drei Jahre |
bestanden hat; in diesen Fällen bleibt die Anwartschaft auch erhalten, wenn die Zusage ab dem 1. Januar 2001 fünf Jahre bestanden hat und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das 30. Lebensjahr vollendet ist. § 1b Abs. 5 findet für Anwartschaften aus diesen Zusagen keine Anwendung.
(2) Wenn Leistungen der betrieblichen Altersversorgung vor dem 1. Januar 2009 und nach dem 31. Dezember 2000 zugesagt worden sind, ist § 1b Abs. 1 Satz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Anwartschaft erhalten bleibt, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalls, jedoch nach Vollendung des 30. Lebensjahres endet und die Versorgungszusage zu diesem Zeitpunkt fünf Jahre bestanden hat; in diesen Fällen bleibt die Anwartschaft auch erhalten, wenn die Zusage ab dem 1. Januar 2009 fünf Jahre bestanden hat und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das 25. Lebensjahr vollendet ist.
Rechtsprechung zu § 30f BetrAVG
123 Entscheidungen zu § 30f BetrAVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LAG Baden-Württemberg, 20.07.2007 - 20 Sa 106/06
Zur Berechnung der 5-Jahres-Frist des § 30f S 1 Halbs 2 BetrAVG
Zum selben Verfahren:
- BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 529/07
Unverfallbarkeitsfrist - Übergangsregelung
- BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 529/07
- LAG München, 10.06.2008 - 6 Sa 1144/07
Betriebliche Altersversorgung
Zum selben Verfahren:
- LAG München, 10.06.2008 - 6 Sa 1144/08
Betriebliche Altersversorgung
- LAG München, 10.06.2008 - 6 Sa 1144/08
- LAG Köln, 08.05.2006 - 2 Sa 940/05
Wartezeit, Anwartschaft, Unverfallbarkeit, betriebliche Altersversorgung
- LAG Köln, 15.04.2011 - 10 Sa 1405/10
Europarechtskonforme Altersregelung zur Unverfallbarkeit der ...
- LAG Düsseldorf, 23.11.2010 - 16 Sa 1093/10
Rechtswidriger Ausschluss von Versorgungsordnung bei Verlängerung eines ...
- LAG Sachsen, 03.08.2010 - 2 Sa 599/09
Unbegründete Stufenklage zur Schadensersatzpflicht nach Widerruf des Bezugsrechts ...
- LAG Köln, 14.10.2003 - 13 Sa 262/03
Versorgungsanwartschaft, Unverfallbarkeit, Insolvenzschutz, Betriebsrente, ...
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