Betriebsrentengesetz
Zweite Teil - Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 26 - 32) |
(1) 1Der Barwert der bis zum 31. Dezember 2005 aufgrund eingetretener Insolvenzen zu sichernden Anwartschaften wird einmalig auf die beitragspflichtigen Arbeitgeber entsprechend § 10 Abs. 3 umgelegt und vom Träger der Insolvenzsicherung nach Maßgabe der Beträge zum Schluss des Wirtschaftsjahres, das im Jahr 2004 geendet hat, erhoben. 2Der Rechnungszinsfuß bei der Berechnung des Barwerts beträgt 3,67 vom Hundert.
(2) 1Der Betrag ist in 15 gleichen Raten fällig. 2Die erste Rate wird am 31. März 2007 fällig, die weiteren zum 31. März der folgenden Kalenderjahre. 3Bei vorfälliger Zahlung erfolgt eine Diskontierung der einzelnen Jahresraten mit dem zum Zeitpunkt der Zahlung um ein Drittel erhöhten Rechnungszinsfuß nach der nach § 235 Nummer 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung, wobei nur volle Monate berücksichtigt werden.
(3) Der abgezinste Gesamtbetrag ist gemäß Absatz 2 am 31. März 2007 fällig, wenn die sich ergebende Jahresrate nicht höher als 50 Euro ist.
(4) Insolvenzbedingte Zahlungsausfälle von ausstehenden Raten werden im Jahr der Insolvenz in die erforderlichen jährlichen Beiträge gemäß § 10 Abs. 2 eingerechnet.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 01.04.2015
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2016 | Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen | 01.04.2015 | |
12.12.2006 | Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze | 02.12.2006 |
Rechtsprechung zu § 30i BetrAVG
51 Entscheidungen zu § 30i BetrAVG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 32.09
Äquivalenzprinzip; Arbeitgeber; Beitrag; Beitragsbemessungsgrundlage; ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 35.09
Umlage; Beitrag; Einmalbeitrag; Beitragspflicht; Beitragsbemessungsgrundlage; ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - 12 A 1519/08
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung eines Einmalbetrags von einem bereits seit dem ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - 12 A 1665/08
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung eines Einmalbeitrages nach § 30i ...
- VG Düsseldorf, 15.04.2008 - 16 K 845/08
Gewährung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in Form von ...
- BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 35.09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2015 - 12 A 663/15
Nacherhebung von Beiträgen zur Insolvenzsicherung der betrieblichen ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 11.16
Umfang des Begriffs der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Einordnung ...
- VG Köln, 25.02.2015 - 26 K 6747/13
Rechtmäßigkeit einer rückwirkend erhöhten Heranziehung zu Beiträgen der ...
- BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 11.16
- VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1774
Betriebliche Altersversorgung
- VG Neustadt, 11.02.2008 - 4 K 1339/07
Heranziehung eines Unternehmens zu einem Einmalbeitrag für die Insolvenzsicherung ...