Betriebsrentengesetz

   Zweite Teil - Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 26 - 32)   
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§ 32

1Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. 2Die §§ 7 bis 15 treten am 1. Januar 1975 in Kraft.

Rechtsprechung zu § 32 BetrAVG

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