Betriebsrentengesetz

   Dritter Teil - Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 26 - 32)   
§ 32

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die §§ 7 bis 15 treten am 1. Januar 1975 in Kraft.

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