Betriebsrentengesetz
| Erster Teil - Arbeitsrechtliche Vorschriften (§§ 1 - 18a) |
| Erster Abschnitt - Durchführung der betrieblichen Altersversorgung (§§ 1 - 4a) |
(1) Der Arbeitgeber oder der Versorgungsträger hat dem Arbeitnehmer bei einem berechtigten Interesse auf dessen Verlangen schriftlich mitzuteilen,
| 1. | in welcher Höhe aus der bisher erworbenen unverfallbaren Anwartschaft bei Erreichen der in der Versorgungsregelung vorgesehenen Altersgrenze ein Anspruch auf Altersversorgung besteht und | |
| 2. | wie hoch bei einer Übertragung der Anwartschaft nach § 4 Abs. 3 der Übertragungswert ist. |
(2) Der neue Arbeitgeber oder der Versorgungsträger hat dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen schriftlich mitzuteilen, in welcher Höhe aus dem Übertragungswert ein Anspruch auf Altersversorgung und ob eine Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung bestehen würde.
Rechtsprechung zu § 4a BetrAVG
22 Entscheidungen zu § 4a BetrAVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- ArbG München, 16.02.2006 - 14 Ca 6563/05
Schadensersatz nach § 628 Abs. 2 BGB bzw. wegen Verletzung des ...
Zum selben Verfahren:
- LAG München, 15.05.2007 - 6 Sa 941/06
Widerspruch gegen einen Betriebsübergang
- LAG München, 15.05.2007 - 6 Sa 941/06
- ArbG Lörrach, 11.01.2012 - 5 Ca 115/11
Betriebliche Altersversorgung; Schadenersatz wegen unrichtiger ...
- BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 669/09
Betriebsrentenanwartschaft - Neuberechnung
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 10 Sa 643/09
Auskunfts- und Schadensersatzansprüche bei Kündigung der Direktversicherung durch ...
- BAG, 22.05.2007 - 3 AZR 357/06
Auskunft über Rentenanwartschaft bei Betriebsübergang
Zum selben Verfahren:
- LAG Hessen, 16.11.2005 - 8 Sa 476/05
Betriebliche Altersversorgung - Auskunftsanspruch nach Betriebsübergang
- LAG Hessen, 16.11.2005 - 8 Sa 476/05
- BGH, 01.02.2012 - XII ZB 172/11
Sozialrecht - Teilungskosten gemäß § 13 VersAusglG
- BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 816/07
Rückkaufswert einer Direktversicherung
- LAG Hessen, 06.02.2008 - 14 Sa 2014/06
Betriebliche Altersversorgung - Gewinnanteile einer Direktversicherung - ...
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