Betriebsrentengesetz
| Erster Teil - Arbeitsrechtliche Vorschriften (§§ 1 - 18a) |
| Zweiter Abschnitt - Auszehrungsverbot (§ 5) |
(1) Die bei Eintritt des Versorgungsfalls festgesetzten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung dürfen nicht mehr dadurch gemindert oder entzogen werden, daß Beträge, um die sich andere Versorgungsbezüge nach diesem Zeitpunkt durch Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung erhöhen, angerechnet oder bei der Begrenzung der Gesamtversorgung auf einen Höchstbetrag berücksichtigt werden.
(2) Leistungen der betrieblichen Altersversorgung dürfen durch Anrechnung oder Berücksichtigung anderer Versorgungsbezüge, soweit sie auf eigenen Beiträgen des Versorgungsempfängers beruhen, nicht gekürzt werden. Dies gilt nicht für Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, soweit sie auf Pflichtbeiträgen beruhen, sowie für sonstige Versorgungsbezüge, die mindestens zur Hälfte auf Beiträgen oder Zuschüssen des Arbeitgebers beruhen.
Rechtsprechung zu § 5 BetrAVG
158 Entscheidungen zu § 5 BetrAVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Naumburg, 30.07.2007 - 2 U 62/07
Berechnung der Versorgungsbezüge: Zur Auslegung der §§ 2 Abs. 1 Satz 1, ...
- LAG Düsseldorf, 07.08.2007 - 6 Sa 315/07
Ermittlung des Gesamtversorgungseinkommens aufgrund einer ...
Zum selben Verfahren:
- ArbG Essen, 25.01.2007 - 3 Ca 5521/06
Ohne
- BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 97/08
Betriebsrente - wirtschaftliche Auszehrung anderer Ansprüche
- ArbG Essen, 25.01.2007 - 3 Ca 5521/06
- BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 230/98
Absenkung einer tarifvertraglichen Zusatzrente bei späterer Änderung der ...
- LAG Köln, 05.09.2005 - 2 Sa 305/05
Veränderung der Versorgungszusage und Jeweiligkeitsklausel bei regulärem ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 734/05
Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten
- BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 734/05
- BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des ...
- BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 80/08
Betriebsrente - Wirtschaftliche Auszehrung anderer Ansprüche
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
Stellenangebote mit Schwerpunkt Bankrecht, Kapitalmarktrecht