Bundesrepublik Deutschland

Betriebskostenverordnung
(Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten)

Artikel 2 der Verordnung vom 25.11.2003 (BGBl. I S. 2346), in Kraft getreten am 01.01.2004

geändert durch Gesetz vom 03.05.2012 (BGBl. I S. 958) m.W.v. 10.05.2012

§ 1 Betriebskosten

§ 2 Aufstellung der Betriebskosten

Hinweis der Redaktion

Die Betriebskostenverordnung ist aufgrund wohnungsrechtlicher Vorschriften erlassen worden. Mit dem Wegfall der Bundeszuständigkeit für dieses Rechtsgebiet (vgl. Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG) und dem Inkrafttreten des Landeswohnraumförderungsgesetzes zum 01.01.2008 ist dieser Anwendungsbereich weggefallen. Die Betriebskostenverordnung gilt jedoch gem. § 556 Abs. 1 Satz 3 BGB auf mietrechtlichem Gebiet fort.

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