(1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.
(2) Zu den Betriebskosten gehören nicht:
| 1. | die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten), | |
| 2. | die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten). |
Rechtsprechung zu § 1 BetrKV
45 Entscheidungen zu § 1 BetrKV in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 27.05.2009 - XII ZR 78/08
Familienrecht - Ehegattenunterhalt
- OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 9 UF 26/09
Mietrecht - Abzug verbrauchsunabhängiger Kosten vom Wohnvorteil
Zum selben Verfahren:
- OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 9 UF 26/07
Berücksichtigung der Kosten für Niederschlagswasser bei der Berechnung des ...
- OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 9 UF 26/07
- LG Berlin, 07.07.2009 - 63 S 443/08
Mietrecht - Instandhaltungskosten als Betriebskosten umlagefähig
- LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 16 S 77/08
Wohnungseigentum - Änderung des Kostenverteilungsschlüssel; Aufzüge
Zum selben Verfahren:
- AG Frankfurt/Main, 13.12.2007 - 33 C 1139/07
- BGH, 09.12.2009 - XII ZR 109/08
Mietrecht - Umlage von Verwaltungskosten unter "sonstige Betriebskosten“
- BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 123/06
Mietrecht - Wiederkehrende Kosten einer Anlagenprüfung sind Betriebskosten
- BGH, 02.05.2012 - XII ZR 88/10
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Literatur im Internet zu § 1 BetrKV
- Betriebskosten bei Wohn- und Gewerberaummietverhältnissen von Rechtsanwälte Breiholdt
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Querverweise
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag, Pachtvertrag
- Mietverhältnisse über Wohnraum
- Die Miete
- Vereinbarungen über die Miete
- §§ 556 ff (Vereinbarungen über Betriebskosten) (zu §§ 1 ff)
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