Betriebsverfassungsgesetz
| Vierter Teil - Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer (§§ 74 - 113) |
| Fünfter Abschnitt - Personelle Angelegenheiten (§§ 92 - 105) |
| Dritter Unterabschnitt - Personelle Einzelmaßnahmen (§§ 99 - 105) |
Hat ein Arbeitnehmer durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen, den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört, so kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung verlangen. Gibt das Arbeitsgericht einem Antrag des Betriebsrats statt, dem Arbeitgeber aufzugeben, die Entlassung oder Versetzung durchzuführen, und führt der Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung zuwider nicht durch, so ist auf Antrag des Betriebsrats vom Arbeitsgericht zu erkennen, dass er zur Vornahme der Entlassung oder Versetzung durch Zwangsgeld anzuhalten sei. Das Höchstmaß des Zwangsgeldes beträgt für jeden Tag der Zuwiderhandlung 250 Euro.
Rechtsprechung zu § 104 BetrVG
37 Entscheidungen zu § 104 BetrVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- LAG Baden-Württemberg, 24.01.2002 - 4 TaBV 1/01
Beteiligung des Arbeitnehmers im Verfahren nach § 104 BetrVG
- LAG Hamm, 23.10.2009 - 10 TaBV 39/09
Unbegründeter Antrag auf Entlassung eines betriebsstörenden Arbeitnehmers
- BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03
Zustimmungsverweigerung wegen Störung des Betriebsfriedens
- BAG, 15.05.1997 - 2 AZR 519/96
Kündigung bzw. Versetzung auf Verlangen des Betriebsrats
Zum selben Verfahren:
- LAG Hamm, 17.04.1996 - 18 Sa 1561/95
Betriebsrat: Anhörung bei Kündigung, auch wenn die Kündigungsanregung vom ...
- LAG Hamm, 17.04.1996 - 18 Sa 1561/95
- LAG Köln, 15.10.1993 - 13 TaBV 36/93
Arbeitnehmer: Entfernung wegen Störung des Betriebsfriedens - Voraussetzungen
- LAG Nürnberg, 22.01.2002 - 6 TaBV 13/01
Kein Antragsrecht des Betriebsrats gem. § 104 BetrVG bei leitendem Angestellten.
- LAG Baden-Württemberg, 21.10.2002 - 15 Sa 44/02
- LAG Baden-Württemberg, 25.03.2009 - 2 Sa 94/08
Außerordentliche Kündigung wegen des Straftatbestands der Volksverhetzung (juden- ...
- LAG Nürnberg, 20.06.2007 - 4 TaBV 66/06
Decken vor Diebstählen, Anstiftung zu Straftaten
- BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05
Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung
- BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 53/90
Pflicht des Arbeitgebers zur Eingruppierung
- BAG, 25.08.2010 - 4 ABR 104/08
Eingruppierung eines Sicherheitsbeschäftigten - Sicherheits- und ...
- BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 198/06
Kündigung vor Massenentlassungsanzeige
- ArbG Karlsruhe, 17.05.2005 - 6 Ca 361/04
Massenentlassung; richtlinienkonforme Auslegung; keine Unwirksamkeitsfolge der ...
- LAG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 7 Sa 48/09
Kündigung wegen eines betriebsverfassungsrechtlichen Beschäftigungsverbot ( § 101 BetrVG)">...
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2008 - 5 Sa 381/07
Außerordentliche Druckkündigung
- LAG Hessen, 25.10.2007 - 9 TaBV 84/07
Zur Erforderlichkeit eines mehrtägigen Betriebsratsseminars zum AGG und zur ...
- BAG, 04.06.1998 - 8 AZR 786/96
Schadensersatz nach Druckkündigung
- LAG Nürnberg, 10.02.1999 - 4 Sa 900/98
Betriebsrat: Anhörung vor Ausspruch der Kündigung auch bei vorher abgeschlossenem ...
Literatur im Internet zu § 104 BetrVG
Querverweise
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
- Beschlußverfahren
- Erster Rechtszug
- § 85 (Zwangsvollstreckung)
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 2a Nr. 1 (Zuständigkeit im Beschlußverfahren) (zu § 104 S. 2)
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