Betriebsverfassungsgesetz
Achter Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 125 - 132) |
(1) 1Versammlungen nach den §§ 42, 53 und 71 können bis zum Ablauf des 7. April 2023 auch mittels audiovisueller Einrichtungen durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass nur teilnahmeberechtigte Personen Kenntnis von dem Inhalt der Versammlung nehmen können. 2Eine Aufzeichnung ist unzulässig.
(2) 1Die Teilnahme an Sitzungen der Einigungsstelle sowie die Beschlussfassung können bis zum Ablauf des 19. März 2022 auch mittels einer Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. 2Eine Aufzeichnung ist unzulässig. 3Die Teilnehmer, die mittels Video- und Telefonkonferenz teilnehmen, bestätigen ihre Anwesenheit gegenüber dem Vorsitzenden der Einigungsstelle in Textform.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vom 16.09.2022
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
17.09.2022 | Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 | 16.09.2022 | |
12.12.2021 | Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie | 10.12.2021 | |
01.07.2021 | Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung | 20.05.2020 | |
01.03.2020 | Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung | 20.05.2020 | |
01.07.2004 | Zweites Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat | 18.05.2004 |
Rechtsprechung zu § 129 BetrVG
36 Entscheidungen zu § 129 BetrVG in unserer Datenbank:
- LAG Hessen, 21.05.2021 - 16 TaBVGa 79/21 Corona
Arbeitgeber muss Informations- und Kommunikationstechnik für Onlinesitzungen des ...
- ArbG Regensburg, 07.12.2020 - 2 BVGa 7/20 Corona
Corona-Pandemie: Digitale Durchführung von Betriebsratssitzungen
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2020 - 12 TaBVGa 1015/20 Corona
Betriebsratssitzung - COVID-19-Pandemie - Telefonkonferenz - Videokonferenz - ...
- LAG Köln, 25.06.2021 - 9 TaBV 7/21
Einigungsstelle; Videokonferenz; Dienstplanung; Umkleidezeiten
Zum selben Verfahren:
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2021 - 15 TaBVGa 401/21 Corona
Corona - einstweilige Verfügung - Informationsmittel - Kommunikationsmittel - ...
- ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BVGa 11/21 Corona
Recht auf Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in der Pandemie
- LAG Hessen, 08.02.2021 - 16 TaBV 185/20
Kein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats in Bezug auf Zugangszeiten zum ...
- LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19
Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich ...
- ArbG Iserlohn, 08.09.2020 - 2 BVGa 5/20
Gewährung eines Kostenvorschusses für eine Betriebsversammlung des Betriebsrats, ...