Betriebsverfassungsgesetz

   Achter Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 125 - 132)   

§ 131
(Berlin-Klausel)

(gegenstandslos)

 

Hinweis der Redaktion:

Berlin-Klausel gegenstandslos geworden aufgrund Aufhebung des Dritten Überleitungsgesetzes durch das Sechste Überleitungsgesetz vom 25.9.1990 (BGBl. I S. 2106) zum 3.10.1990.

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