Betriebsverfassungsgesetz
Achter Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 125 - 132) |
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__paste_bez____paste_norm__ Betriebsverfassungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/BetrVG/__paste_norm__.html)
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(gegenstandslos)
Hinweis der Redaktion:Berlin-Klausel gegenstandslos geworden aufgrund Aufhebung des Dritten Überleitungsgesetzes durch das Sechste Überleitungsgesetz vom 25.9.1990 (BGBl. I S. 2106) zum 3.10.1990.
Rechtsprechung zu § 131 BetrVG
5 Entscheidungen zu § 131 BetrVG in unserer Datenbank:
- BAG, 16.01.1990 - 1 ABR 47/88
Mitbestimmung bei Auslandsarbeitsverhältnis - Aufhebung einer vom Arbeitgeber ...
- BAG, 27.05.1982 - 6 ABR 28/80
Betriebsversammlungen - Auslandsbezug
- LAG München, 08.07.2009 - 11 TaBV 114/08
Ausstrahlung eines inländischen Betriebs
- BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 228/89
Anwendung deutschen Betriebsverfassungsrechts bei langjährigem Einsatz des ...
- BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89
Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen