Betriebsverfassungsgesetz
| Zweiter Teil - Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (§§ 7 - 59a) |
| Erster Abschnitt - Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats (§§ 7 - 20) |
(1) In Betrieben mit in der Regel fünf bis fünfzig wahlberechtigten Arbeitnehmern wird der Betriebsrat in einem zweistufigen Verfahren gewählt. Auf einer ersten Wahlversammlung wird der Wahlvorstand nach § 17a Nr. 3 gewählt. Auf einer zweiten Wahlversammlung wird der Betriebsrat in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Diese Wahlversammlung findet eine Woche nach der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands statt.
(2) Wahlvorschläge können bis zum Ende der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands nach § 17a Nr. 3 gemacht werden; für Wahlvorschläge der Arbeitnehmer gilt § 14 Abs. 4 mit der Maßgabe, dass für Wahlvorschläge, die erst auf dieser Wahlversammlung gemacht werden, keine Schriftform erforderlich ist.
(3) Ist der Wahlvorstand in Betrieben mit in der Regel fünf bis fünfzig wahlberechtigten Arbeitnehmern nach § 17a Nr. 1 in Verbindung mit § 16 vom Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat oder nach § 17a Nr. 4 vom Arbeitsgericht bestellt, wird der Betriebsrat abweichend von Absatz 1 Satz 1 und 2 auf nur einer Wahlversammlung in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Wahlvorschläge können bis eine Woche vor der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats gemacht werden; § 14 Abs. 4 gilt unverändert.
(4) Wahlberechtigten Arbeitnehmern, die an der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats nicht teilnehmen können, ist Gelegenheit zur schriftlichen Stimmabgabe zu geben.
(5) In Betrieben mit in der Regel 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern können der Wahlvorstand und der Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren.
Rechtsprechung zu § 14a BetrVG
31 Entscheidungen zu § 14a BetrVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LAG Hessen, 05.04.2002 - 9 TaBVGa 61/02
Betriebsratswahl; Wahlvorstand; Gemeinsamer Betrieb; Wahlanfechtung
- LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 6 TaBV 3/08
Betriebsratswahl, Anfechtung, Wahlrecht, passives Wahlrecht, wählbarer ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 10 Ta 1/13
Gegenstandswert bei Anfechtung einer
- LAG Niedersachsen, 19.12.2012 - 1 TaBV 112/12
Einsetzung einer Einigungsstelle
- BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 377/10
Wahlbewerber - besonderer Kündigungsschutz
- LAG Sachsen, 01.04.2003 - 5 TaBV 13/02
WO § 2 Abs. 4 Satz 4; WO § 3 Abs. 2; WO § 3 Abs. 4; WO § ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl
- BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03
- LAG Hessen, 23.01.2003 - 9 TaBV 104/02
- LAG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - 5 TaBVGa 1/09
Abbruch einer Betriebsratswahl - ordnungsgemäße Einladung zu einer ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
28.09.2012
Lan-des-be-trieb Stra-ßen-bau NRW
28.09.2012
Dactylo GmbH
28.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
Querverweise
- BetrVG
- Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat
- Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats
- Betriebsversammlung
- § 44 (Zeitpunkt und Verdienstausfall)
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 63 (Wahlvorschriften)
- Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten
- Seeschifffahrt
- § 116 (Seebetriebsrat)