Betriebsverfassungsgesetz
| Zweiter Teil - Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (§§ 7 - 59a) |
| Erster Abschnitt - Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats (§§ 7 - 20) |
(1) Besteht in einem Betrieb, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, kein Betriebsrat, so bestellt der Gesamtbetriebsrat oder, falls ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat einen Wahlvorstand. § 16 Abs. 1 gilt entsprechend.
(2) Besteht weder ein Gesamtbetriebsrat noch ein Konzernbetriebsrat, so wird in einer Betriebsversammlung von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer ein Wahlvorstand gewählt; § 16 Abs. 1 gilt entsprechend. Gleiches gilt, wenn der Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat die Bestellung des Wahlvorstands nach Absatz 1 unterlässt.
(3) Zu dieser Betriebsversammlung können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen und Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstands machen.
(4) Findet trotz Einladung keine Betriebsversammlung statt oder wählt die Betriebsversammlung keinen Wahlvorstand, so bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.
Rechtsprechung zu § 17 BetrVG
97 Entscheidungen zu § 17 BetrVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- LAG München, 07.12.2011 - 11 TaBV 74/11
Antragsberechtigung entfällt bei Kündigung während Verfahren zur Bestellung eines ...
- ArbG Essen, 22.06.2004 - 2 BV 17/04
Keine Ersetzung eines in nichtiger Wahl gewählten untätigen Wahlvor- stands durch ...
- LAG München, 30.04.2008 - 5 Sa 661/07
Sonderkündigungsschutz nach § 15 Abs. 3a KSchG bei gemeinsamen Antrag nach § 17 ...
- BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 37/91
Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstandes
- BAG, 19.03.1974 - 1 ABR 87/73
- LAG Düsseldorf, 17.02.2011 - 11 Sa 1229/10
Sonderkündigungsschutz für gerichtlich bestellten Wahlvorstand; unwirksame ...
- LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 13 TaBV 10/08
Bestellung eines Wahlvorstands auf Antrag einer im Betrieb vertretenen ...
- BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 185/08
Sonderkündigungsschutz - Mitglied des Wahlvorstands
- BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04
Bestellung des Wahlvorstands - Antrag der Gewerkschaft
- LAG Hessen, 04.02.2010 - 9 TaBV 199/09
Recht des Gesamtbetriebsrates auf Durchführung einer Informationsveranstaltung ...
- BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 65/90
Nachweis des Vertretenseins einer Gewerkschaft im Betrieb
Zum selben Verfahren:
- BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 25/92
Nichtigkeitsantrag oder Gegenvorstellung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs
- BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 25/92
- ArbG Jena, 18.10.2006 - 4 BV 1/06
- LAG Nürnberg, 25.01.2007 - 1 TaBV 14/06
Gesamtbetriebsrat, Auskunftsanspruch hinsichtlich betriebsratsloser Betriebe
- LAG Baden-Württemberg, 20.01.1999 - 2 TaBV 3/98
Betriebsratswahl: Kostentragungspflicht des Arbeitgebers - Rechtsanwaltskosten ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 8/99
Kosten der Betriebsratswahl
- BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 8/99
- LAG Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 2 TaBV 7/07
Anspruch des Gesamtbetriebsrats auf Freischaltung von Telefonapparaten in ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 46/08
Gesamtbetriebsrat - Nutzung von Telefonen
- BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 46/08
- LAG Düsseldorf, 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03
Nichtigkeit der Wahl eines "zweiten" Wahlvorstandes
- LAG Hamm, 20.01.1988 - 3 TaBV 70/87
Literatur im Internet zu § 17 BetrVG
Querverweise
- BetrVG
- Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat
- Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats
- § 17a (Bestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren)
- Betriebsversammlung
- § 44 (Zeitpunkt und Verdienstausfall)
- Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 126 (Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung
- § 15 (Unzulässigkeit der Kündigung)
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