Betriebsverfassungsgesetz
| Zweiter Teil - Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (§§ 7 - 59a) |
| Erster Abschnitt - Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats (§§ 7 - 20) |
(1) Besteht in einem Betrieb, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, kein Betriebsrat, so bestellt der Gesamtbetriebsrat oder, falls ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat einen Wahlvorstand. § 16 Abs. 1 gilt entsprechend.
(2) Besteht weder ein Gesamtbetriebsrat noch ein Konzernbetriebsrat, so wird in einer Betriebsversammlung von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer ein Wahlvorstand gewählt; § 16 Abs. 1 gilt entsprechend. Gleiches gilt, wenn der Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat die Bestellung des Wahlvorstands nach Absatz 1 unterlässt.
(3) Zu dieser Betriebsversammlung können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen und Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstands machen.
(4) Findet trotz Einladung keine Betriebsversammlung statt oder wählt die Betriebsversammlung keinen Wahlvorstand, so bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.
Rechtsprechung zu § 17 BetrVG
105 Entscheidungen zu § 17 BetrVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- ArbG Essen, 22.06.2004 - 2 BV 17/04
Keine Ersetzung eines in nichtiger Wahl gewählten untätigen Wahlvor- stands durch ...
- LAG München, 30.04.2008 - 5 Sa 661/07
Sonderkündigungsschutz nach § 15 Abs. 3a KSchG bei gemeinsamen Antrag nach ...
- BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 37/91
Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstandes
- LAG Düsseldorf, 17.02.2011 - 11 Sa 1229/10
Sonderkündigungsschutz für gerichtlich bestellten Wahlvorstand; unwirksame ...
- LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 13 TaBV 10/08
Bestellung eines Wahlvorstands auf Antrag einer im Betrieb vertretenen ...
- BAG, 19.03.1974 - 1 ABR 87/73
- BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 185/08
Sonderkündigungsschutz - Mitglied des Wahlvorstands
- LAG München, 07.12.2011 - 11 TaBV 74/11
Antragsberechtigung entfällt bei Kündigung während Verfahren zur Bestellung eines ...
- BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04
Bestellung des Wahlvorstands - Antrag der Gewerkschaft
- LAG Hessen, 04.02.2010 - 9 TaBV 199/09
Recht des Gesamtbetriebsrates auf Durchführung einer Informationsveranstaltung ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
PerConex Personaldienstleistungen GmbH
27.05.2012
Röhrborn Biester Juli Arbeitsrecht
27.05.2012
Allen & Overy
27.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
Querverweise
- BetrVG
- Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat
- Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats
- § 17a (Bestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren)
- Betriebsversammlung
- § 44 (Zeitpunkt und Verdienstausfall)
- Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 126 (Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung
- § 15 (Unzulässigkeit der Kündigung)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen