Betriebsverfassungsgesetz
| Zweiter Teil - Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (§§ 7 - 59a) |
| Erster Abschnitt - Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats (§§ 7 - 20) |
(1) Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen. Kommt der Wahlvorstand dieser Verpflichtung nicht nach, so ersetzt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag des Betriebsrats, von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.
(2) Ist zweifelhaft, ob eine betriebsratsfähige Organisationseinheit vorliegt, so können der Arbeitgeber, jeder beteiligte Betriebsrat, jeder beteiligte Wahlvorstand oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft eine Entscheidung des Arbeitsgerichts beantragen.
(3) Unverzüglich nach Abschluss der Wahl nimmt der Wahlvorstand öffentlich die Auszählung der Stimmen vor, stellt deren Ergebnis in einer Niederschrift fest und gibt es den Arbeitnehmern des Betriebs bekannt. Dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ist eine Abschrift der Wahlniederschrift zu übersenden.
Rechtsprechung zu § 18 BetrVG
195 Entscheidungen zu § 18 BetrVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- LAG Köln, 03.01.2008 - 8 Ta 277/07
Streitwert; Beschlussverfahren; Feststellung Gemeinschaftsbetrieb
- LAG Hamburg, 27.07.2011 - 8 Ta 10/11
Zur Berechnung des Gegenstandswertes für Anträge nach § 18 Abs 2 BetrVG
- LAG Hessen, 03.03.1988 - 12 TaBV 59/87
Verlust der Antragsbefugnis für Gewerkschaft
- BAG, 25.09.1986 - 6 ABR 68/84
Bildung eines einheitlichen Betriebs nach räumlichem Zusammenschluß zweier ...
- LAG Hamm, 01.03.2006 - 10 Ta 21/06
Gegenstandswert im BeschlussverfahrenVorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs bei ...
- LAG München, 20.08.2008 - 5 TaBV 104/07
Gemeinschaftsbetrieb und konzerninterne Personaldienstleistung
- BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90
Rechtskraft im Beschlußverfahren
- LAG München, 10.03.2008 - 6 TaBV 87/07
Wahlanfechtung
- BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 53/99
Öffentlichkeit der Stimmauszählung
Zum selben Verfahren:
- LAG Nürnberg, 23.11.1999 - 6 TaBV 37/98
Voraussetzungen der Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl
- LAG Nürnberg, 23.11.1999 - 6 TaBV 37/98
- LAG München, 27.02.2007 - 8 TaBV 89/06
Betriebsratswahl
- BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99
Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber
- LAG Hessen, 01.09.2011 - 9 TaBV 16/11
- LAG Niedersachsen, 20.02.2004 - 16 TaBV 86/03
Ersetzung des Wahlvorstands
Zum selben Verfahren:
- BAG, 01.12.2004 - 7 ABR 27/04
Betriebsratswahl - Gerichtliche Ersetzung des Wahlvorstands - ...
- BAG, 01.12.2004 - 7 ABR 27/04
- BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03
Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs
- LAG Niedersachsen, 20.02.2004 - 16 Sa 86/03
Es liegt kein zur Ersetzung des Wahlvorstands berechtigender Pflichtenverstoß ...
- LAG Köln, 08.05.2006 - 2 TaBV 22/06
Untersagung Betriebsratswahl Betriebsteil Nichtigkeit
- BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 27/04
- BAG, 11.02.1969 - 1 ABR 12/68
Literatur im Internet zu § 18 BetrVG
Querverweise
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