Betriebsverfassungsgesetz
| Zweiter Teil - Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (§§ 7 - 59a) |
| Erster Abschnitt - Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats (§§ 7 - 20) |
(1) Die Wahl kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.
(2) Zur Anfechtung berechtigt sind mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber. Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, zulässig.
Rechtsprechung zu § 19 BetrVG
524 Entscheidungen zu § 19 BetrVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 18/91
Betriebsausschuß-Wahlanfechtung
- BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 24/91
Anfechtung betriebsratsinterner Wahlen - Gruppenschutz
- BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85
- BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 8/91
Betriebsratsvorsitz - Wahlanfechtung
- LAG Köln, 03.01.2008 - 8 Ta 277/07
Streitwert; Beschlussverfahren; Feststellung Gemeinschaftsbetrieb
- LAG München, 10.03.2008 - 6 TaBV 87/07
Wahlanfechtung
- BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl
Zum selben Verfahren:
- LAG Köln, 04.05.2000 - 10 TaBV 56/99
Betriebsrat: Wahlanfechtung - Betriebsbegriff - räumliche Entfernung vom ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 40/00
Anfechtung einer Betriebsratswahl
- BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 40/00
- BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98
Übergangsmandat des Betriebsrats
Zum selben Verfahren:
- LAG Berlin, 19.10.1998 - 9 TaBV 1/98
Betriebsübergang: Mandat des Betriebsrats bei rechtsgeschäftlicher ...
- LAG Berlin, 19.10.1998 - 9 TaBV 1/98
- BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90
Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - Aushilfen
- LAG Düsseldorf, 24.06.2004 - 5 TaBV 74/03
Freistellung von Betriebsratsmitgliedern, Anwendung der Wahlvorschriften über die ...
Zum selben Verfahren:
- ArbG Essen, 01.07.2003 - 2 BV 2/03
Ausscheiden eines im Wege der Verhältniswahl in die Freistellung gewählten ...
- BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04
Freistellungswahl - Beginn der Anfechtungsfrist
- ArbG Essen, 01.07.2003 - 2 BV 2/03
- LAG Hessen, 03.03.1988 - 12 TaBV 59/87
Verlust der Antragsbefugnis für Gewerkschaft
- BAG, 09.12.1992 - 7 ABR 27/92
Betriebsratswahl - Vorschlagslisten - Nachfristsetzung
- LAG München, 27.05.2010 - 4 TaBV 113/09
Anfechtung der Freistellungswahl des Betriebsrats nach
- BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04
Betriebsratswahl - Information ausländischer Mitarbeiter
Literatur im Internet zu § 19 BetrVG
- § 19 BetrVG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Betriebsratswahl - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- BetrVG
- Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat
- Amtszeit des Betriebsrats
- § 24 (Erlöschen der Mitgliedschaft)
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 63 (Wahlvorschriften)
- Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten
- Seeschifffahrt
- § 116 (Seebetriebsrat)
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 126 (Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen)
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 2a Nr. 1 (Zuständigkeit im Beschlußverfahren)
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