Betriebsverfassungsgesetz
| Zweiter Teil - Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (§§ 7 - 59a) |
| Zweiter Abschnitt - Amtszeit des Betriebsrats (§§ 21 - 25) |
Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit. Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem nach § 13 Abs. 1 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden. In dem Fall des § 13 Abs. 3 Satz 2 endet die Amtszeit spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem der Betriebsrat neu zu wählen ist. In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats.
Rechtsprechung zu § 21 BetrVG
57 Entscheidungen zu § 21 BetrVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- LAG Hamm, 24.03.2010 - 10 TaBVGa 7/10
Gesetzlich bestimmte Amtszeit des Betriebsrates unter Ausschluss vertraglicher ...
- BAG, 11.10.1995 - 7 ABR 17/95
Zum Rechtsschutzinteresse für die Feststellung eines ...
- LAG Düsseldorf, 20.09.1974 - 16 Sa 24/74
- LAG München, 29.06.2011 - 11 TaBV 4/11
Betriebsbegriff, Betriebsratswahlen nach Kündigung eines Tarifvertrages gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BetrVG">...
- BVerwG, 10.06.1998 - 6 P 7.97
Antragsbefugnis des Personalratsmitgliedes; Amtszeit des Personalrates; ...
- BAG, 12.01.2000 - 7 ABR 61/98
Restmandat des Betriebsrats - Niederlegung des Betriebsratsamts
- LAG Hamm, 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98
Kündigung: Kündigungsfrist nach Tarifvertrag im Konkurs; Betriebsrat: ...
- LAG Hamm, 14.10.2004 - 4 Sa 1102/04
Ende der Amtszeit des Betriebsrats - Neubegründung der Arbeitsverhältnisse der ...
- LAG Hessen, 14.04.2011 - 9 TaBV 198/10
Anfechtung, Betriebsratswahl, Kausalität, Sechswochenfrist, Wahlausschreiben
- LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10
Vorzeitige Beendigung des Betriebsratsamtes; ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung
- BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 4/07
Gemeinschaftsbetrieb - Personalgestellung - wirtschaftliche Betätigung der ...
- LAG Hamm, 08.11.2006 - 10 Sa 1053/06
Schulungsveranstaltung für Betriebsräte; Erforderlichkeit der Teilnahme an einer ...
- BAG, 24.10.2001 - 7 ABR 20/00
Abwicklung von Freistellungsansprüchen des Betriebsrats nach Ende seiner Amtszeit
- BAG, 06.12.2006 - 7 ABR 62/05
Beschlussverfahren - Zulässigkeit des Antrags - Beschlussfassung des Betriebsrats ...
- BAG, 14.08.2001 - 1 ABR 52/00
Erledigung im Beschlußverfahren; Restmandat des Betriebsrats
- BAG, 05.06.2002 - 7 ABR 17/01
Gesamtbetriebsrat - Zum Fortbestand bei Veräußerung sämtlicher Betriebe auf ein ...
- LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 TaBV 4/08
Regelungskompetenz bei Zuordnungstarifvertrag
- LAG Düsseldorf, 24.06.2009 - 12 Sa 336/09
Betriebsratsanhörung
- LAG Hessen, 07.08.2008 - 9 TaBVGa 188/08
Antrag auf Abbruch der Wahl eines Betriebsrats in einem Jobcenter im Eilverfahren ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2008 - 3 Sa 765/07
Kündigung bei beendetem Sonderkündigungsschutz
Literatur im Internet zu § 21 BetrVG
Querverweise
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen