Betriebsverfassungsgesetz
| Zweiter Teil - Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (§§ 7 - 59a) |
| Zweiter Abschnitt - Amtszeit des Betriebsrats (§§ 21 - 25) |
Die Mitgliedschaft im Betriebsrat erlischt durch
| 1. | Ablauf der Amtszeit, | |
| 2. | Niederlegung des Betriebsratsamtes, | |
| 3. | Beendigung des Arbeitsverhältnisses, | |
| 4. | Verlust der Wählbarkeit, | |
| 5. | Ausschluss aus dem Betriebsrat oder Auflösung des Betriebsrats aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung, | |
| 6. | gerichtliche Entscheidung über die Feststellung der Nichtwählbarkeit nach Ablauf der in § 19 Abs. 2 bezeichneten Frist, es sei denn, der Mangel liegt nicht mehr vor. |
Rechtsprechung zu § 24 BetrVG
Rechtsprechungsübersichten:
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