Betriebsverfassungsgesetz
| Zweiter Teil - Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (§§ 7 - 59a) |
| Dritter Abschnitt - Geschäftsführung des Betriebsrats (§§ 26 - 41) |
(1) In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder bestimmte Aufgaben auf Arbeitsgruppen übertragen; dies erfolgt nach Maßgabe einer mit dem Arbeitgeber abzuschließenden Rahmenvereinbarung. Die Aufgaben müssen im Zusammenhang mit den von der Arbeitsgruppe zu erledigenden Tätigkeiten stehen. Die Übertragung bedarf der Schriftform. Für den Widerruf der Übertragung gelten Satz 1 erster Halbsatz und Satz 3 entsprechend.
(2) Die Arbeitsgruppe kann im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen schließen; eine Vereinbarung bedarf der Mehrheit der Stimmen der Gruppenmitglieder. § 77 gilt entsprechend. Können sich Arbeitgeber und Arbeitsgruppe in einer Angelegenheit nicht einigen, nimmt der Betriebsrat das Beteiligungsrecht wahr.
Rechtsprechung zu § 28a BetrVG
7 Entscheidungen zu § 28a BetrVG in unserer Datenbank:
- LAG Hessen, 24.09.2009 - 9 TaBV 69/09
Aufgabenübertragung an Betriebsausschuss durch Betriebsrat mittels ...
- VG Oldenburg, 15.07.2008 - 8 A 2018/07
Teilnahme an Sitzungen; Personalrat; Sitzungen; Ausschuss; Teilnahme; ...
- LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12
Betriebsrat; Betriebsvereinbarung; Minderheitenschutz; Bevorzugungsverbot
- BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10
Gestellte Arbeitnehmer - Betriebsgröße
- LAG Baden-Württemberg, 26.07.2010 - 20 TaBV 3/09
Bestellung sogenannter Beauftragter des Betriebsrats durch Mehrheitsbeschluss des ...
- LAG Schleswig-Holstein, 10.09.2008 - 3 TaBV 26/08
Anspruch auf Schwerbehindertenvertretung
- LAG Hessen, 19.02.2008 - 4 TaBV 147/07
Zur Eingruppierung einer dem Betriebsrat vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
28.09.2012
Lan-des-be-trieb Stra-ßen-bau NRW
28.09.2012
Dactylo GmbH
28.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
Literatur im Internet zu § 28a BetrVG
- Mitbestimmung - Delegation nach § 28a BetrVG von Redaktion (Praxishinweise)
über www.aus-innovativ.de
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu