Betriebsverfassungsgesetz
| Zweiter Teil - Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (§§ 7 - 59a) |
| Dritter Abschnitt - Geschäftsführung des Betriebsrats (§§ 26 - 41) |
(1) Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die Mitglieder des Betriebsrats zu der nach § 26 Abs. 1 vorgeschriebenen Wahl einzuberufen. Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet die Sitzung, bis der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat.
(2) Die weiteren Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung. Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. Dies gilt auch für die Schwerbehindertenvertretung sowie für die Jugend- und Auszubildendenvertreter, soweit sie ein Recht auf Teilnahme an der Betriebsratssitzung haben. Kann ein Mitglied des Betriebsrats oder der Jugend- und Auszubildendenvertretung an der Sitzung nicht teilnehmen, so soll es dies unter Angabe der Gründe unverzüglich dem Vorsitzenden mitteilen. Der Vorsitzende hat für ein verhindertes Betriebsratsmitglied oder für einen verhinderten Jugend- und Auszubildendenvertreter das Ersatzmitglied zu laden.
(3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
(4) Der Arbeitgeber nimmt an den Sitzungen, die auf sein Verlangen anberaumt sind, und an den Sitzungen, zu denen er ausdrücklich eingeladen ist, teil. Er kann einen Vertreter der Vereinigung der Arbeitgeber, der er angehört, hinzuziehen.
Rechtsprechung zu § 29 BetrVG
118 Entscheidungen zu § 29 BetrVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LAG Düsseldorf, 26.10.2007 - 9 TaBV 54/07
Abberufung von der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds, rechtzeitige ...
- BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 18/91
Betriebsausschuß-Wahlanfechtung
- BAG, 19.08.1992 - 7 ABR 58/91
Fehlerhafter Betriebsratsbeschluß über die Bestellung eines ...
- LAG Hessen, 29.03.2007 - 9 TaBVGa 68/07
Verhinderungsfall des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters - ...
- BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 520/82
Anhörungspflicht vor Konstituierung des Betriebsrates
- BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 405/86
Mangelhafte Einladung zur Betriebsratssitzung
- BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 74/91
Neuwahl freizustellender Betriebsratsmitglieder
- LAG Brandenburg, 02.04.1998 - 3 Sa 477/96
Fachkraft Arbeitssicherheit: Abberufung - Zustimmung des Betriebsrats - ...
- LAG Hamm, 12.02.1992 - 3 TaBV 174/91
Betriebsrat: Ladung zur Sitzung - Wirksamkeit
- BAG, 21.04.1993 - 7 ABR 44/92
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