Betriebsverfassungsgesetz
| Zweiter Teil - Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (§§ 7 - 59a) |
| Dritter Abschnitt - Geschäftsführung des Betriebsrats (§§ 26 - 41) |
(1) Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die Mitglieder des Betriebsrats zu der nach § 26 Abs. 1 vorgeschriebenen Wahl einzuberufen. Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet die Sitzung, bis der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat.
(2) Die weiteren Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung. Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. Dies gilt auch für die Schwerbehindertenvertretung sowie für die Jugend- und Auszubildendenvertreter, soweit sie ein Recht auf Teilnahme an der Betriebsratssitzung haben. Kann ein Mitglied des Betriebsrats oder der Jugend- und Auszubildendenvertretung an der Sitzung nicht teilnehmen, so soll es dies unter Angabe der Gründe unverzüglich dem Vorsitzenden mitteilen. Der Vorsitzende hat für ein verhindertes Betriebsratsmitglied oder für einen verhinderten Jugend- und Auszubildendenvertreter das Ersatzmitglied zu laden.
(3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
(4) Der Arbeitgeber nimmt an den Sitzungen, die auf sein Verlangen anberaumt sind, und an den Sitzungen, zu denen er ausdrücklich eingeladen ist, teil. Er kann einen Vertreter der Vereinigung der Arbeitgeber, der er angehört, hinzuziehen.
Rechtsprechung zu § 29 BetrVG
115 Entscheidungen zu § 29 BetrVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 18/91
Betriebsausschuß-Wahlanfechtung
- LAG Düsseldorf, 26.10.2007 - 9 TaBV 54/07
Abberufung von der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds, rechtzeitige ...
- LAG Hessen, 29.03.2007 - 9 TaBVGa 68/07
Verhinderungsfall des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters - ...
- BAG, 19.08.1992 - 7 ABR 58/91
Fehlerhafter Betriebsratsbeschluß über die Bestellung eines ...
- BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 745/95
Kündigung: Betriebsratsanhörung - Anwesenheit des Arbeitgebers in der Sitzung des ...
- LAG Brandenburg, 02.04.1998 - 3 Sa 477/96
Fachkraft Arbeitssicherheit: Abberufung - Zustimmung des Betriebsrats - ...
- LAG Hamm, 12.02.1992 - 3 TaBV 174/91
Betriebsrat: Ladung zur Sitzung - Wirksamkeit
- BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 74/91
Neuwahl freizustellender Betriebsratsmitglieder
- BAG, 21.04.1993 - 7 ABR 44/92
Schwerbehindertenvertretung - Gemeinsame Ausschüsse
- BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 405/86
Mangelhafte Einladung zur Betriebsratssitzung
- LAG Hamm, 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98
Kündigung: Kündigungsfrist nach Tarifvertrag im Konkurs; Betriebsrat: ...
- BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 8/91
Betriebsratsvorsitz - Wahlanfechtung
- BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 14/92
Ladung der Betriebsratsmitglieder mit dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes"
- BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 201/05
Betriebsrat - Beschluss - Tagesordnung - Verwirkung
Zum selben Verfahren:
- LAG München, 23.03.2005 - 9 Sa 751/04
Betriebsvereinbarung
- LAG München, 23.03.2005 - 9 Sa 751/04
- LAG Köln, 03.03.2008 - 14 TaBV 83/07
Einigungsstelle bei betrieblicher Reorganisation
- LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 TaBV 164/05
Einigungsstelle - Beisitzer - Honorar - Betriebsratsbeschluss
- LAG Hamm, 22.01.2010 - 13 TaBV 60/09
Mitbestimmung bei der Einstellung; unbegründete Zustimmungsersetzungsanträge bei ...
- LAG Thüringen, 17.12.1997 - 9 TaBV 6/96
Betriebsrat: Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98
Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener Sache
- BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98
Literatur im Internet zu § 29 BetrVG
Querverweise
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen