Betriebsverfassungsgesetz
| Zweiter Teil - Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (§§ 7 - 59a) |
| Dritter Abschnitt - Geschäftsführung des Betriebsrats (§§ 26 - 41) |
Die Sitzungen des Betriebsrats finden in der Regel während der Arbeitszeit statt. Der Betriebsrat hat bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen. Der Arbeitgeber ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorher zu verständigen. Die Sitzungen des Betriebsrats sind nicht öffentlich.
Rechtsprechung zu § 30 BetrVG
27 Entscheidungen zu § 30 BetrVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2010 - 2 TaBV 2694/09
Unbegründeter Unterlassungsantrag der Arbeitgeberin zur Terminierung der ...
- ArbG Hamburg, 08.09.1999 - 13 BV 4/99
- LAG Hessen, 29.03.2007 - 9 TaBVGa 68/07
Verhinderungsfall des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters - ...
- BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 745/95
Kündigung: Betriebsratsanhörung - Anwesenheit des Arbeitgebers in der Sitzung des ...
- BAG, 28.02.1990 - 7 ABR 22/89
Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten an Betriebsratssitzungen
- BAG, 21.04.1993 - 7 ABR 44/92
Schwerbehindertenvertretung - Gemeinsame Ausschüsse
- BAG, 18.11.1980 - 1 ABR 31/78
Zuziehung von Gewerkschaftsbeauftragten bei Sitzungen des Wirtschaftsausschusses
- LAG Baden-Württemberg, 09.09.2011 - 17 Sa 16/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - heimliche Übertragung ...
- LAG Hessen, 16.12.2010 - 9 TaBV 55/10
Betriebsratsmitglied - Betriebsratssitzung - Geheimhaltungspflicht; ...
- VG Frankfurt/Main, 09.05.2011 - 23 K 541/11
Ausschlusses aus dem Personalrat
- BAG, 21.06.2006 - 7 AZR 418/05
Betriebsratstätigkeit - Erforderlichkeit von Arbeitsbefreiung
- BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 175/83
Arbeitsentgelt: Mehrarbeitsvergütung, Betriebsratstätigkeit
- LAG Hamm, 23.09.1997 - 13 TaBV 32/97
Betriebsrat: Auskunftsanspruch bezüglich des Berufsbildungsetats
- LAG Düsseldorf, 07.01.2004 - 12 TaBV 69/03
Anwendbarkeit des Untersuchungsgrundsatzes
- LAG Schleswig-Holstein, 20.07.1999 - 3 TaBV 16/99
Betriebsrat: Freistellung von Kosten für eingeschalteten Rechtsanwalt
Zum selben Verfahren:
- BAG, 24.05.1995 - 7 ABR 54/94
Betriebsratsschulung, Schweigen des Arbeitgebers
- BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 643/94
Abmeldepflicht, Entgeltfortzahlung für Betriebsratstätigkeit
- LAG München, 25.09.2008 - 4 Sa 347/08
Betriebsratsmitglied, Reisezeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit
- BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 71/06
Betriebsratsmitglied - Erstattung von Reisekosten
Literatur im Internet zu § 30 BetrVG
Querverweise
- BetrVG
- Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat
- Gesamtbetriebsrat
- § 51 (Geschäftsführung)
- Konzernbetriebsrat
- § 59 (Geschäftsführung)
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 65 (Geschäftsführung)
- Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 73 (Geschäftsführung und Geltung sonstiger Vorschriften)
- Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 73b (Geschäftsführung und Geltung sonstiger Vorschriften)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen