Betriebsverfassungsgesetz
| Zweiter Teil - Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (§§ 7 - 59a) |
| Dritter Abschnitt - Geschäftsführung des Betriebsrats (§§ 26 - 41) |
(1) Der Betriebsrat kann während der Arbeitszeit Sprechstunden einrichten. Zeit und Ort sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
(2) Führt die Jugend- und Auszubildendenvertretung keine eigenen Sprechstunden durch, so kann an den Sprechstunden des Betriebsrats ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Beratung der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer teilnehmen.
(3) Versäumnis von Arbeitszeit, die zum Besuch der Sprechstunden oder durch sonstige Inanspruchnahme des Betriebsrats erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts des Arbeitnehmers.
Rechtsprechung zu § 39 BetrVG
16 Entscheidungen zu § 39 BetrVG in unserer Datenbank:
- BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 5/91
Betriebsratsfreistellung wegen Sprechstunden
- BAG, 17.02.1993 - 7 ABR 19/92
Betriebsrat - Mailbox als erforderliches Sachmittel
- BAG, 24.06.1969 - 1 ABR 6/69
- BAG, 21.06.2006 - 7 AZR 418/05
Betriebsratstätigkeit - Erforderlichkeit von Arbeitsbefreiung
- LAG Hamm, 19.10.2007 - 10 TaBV 67/07
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats; Unbegründetheit eines Globalantrags; ...
- LAG Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 6 TaBV 1/01
Bereitstellen von Telefonverbindungen mit dem Betriebsrat für die Mitarbeiter ...
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 10 S 343/90
1. Erstattung der Lohnfortzahlungsleistungen durch die Gemeinde - ...
- BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 12/83
Betriebsratskosten im Vergleichsverfahren
- VG Frankfurt/Main, 28.03.2011 - 23 K 386/11
Einrichtung einer Sprechstunde durch den Personalrat
- BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 9/00
Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen
Zum selben Verfahren:
- BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 9/99
Anrufbeantworter für Betriebsrat
- BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 9/99
- LAG Hessen, 17.02.1997 - 11 Sa 1776/96
- LAG Hamm, 25.01.1995 - 3 TaBV 91/94
Betriebrat: Schulung - Notwendigkeit der Teilnahme an einem Seminar "Der ...
- BAG, 07.06.1989 - 7 ABR 26/88
Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme kurz vor Ende der Amtszeit
- BAG, 27.08.1982 - 7 AZR 30/80
Frage der ordnungsgemäßen Einleitung eines Anhörungsverfahrens nach § 102 Abs. 1 ...
- BAG, 09.11.1955 - 1 AZR 329/54
Betriebsverfassungsrecht: Ersatz der Aufwendungen des Betriebsrats durch den ...
Literatur im Internet zu § 39 BetrVG
Querverweise
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