Betriebsverfassungsgesetz
| Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 6) |
(1) Betriebsteile gelten als selbständige Betriebe, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und
| 1. | räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt oder | |
| 2. | durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind. |
Die Arbeitnehmer eines Betriebsteils, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, können mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilzunehmen; § 3 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend. Die Abstimmung kann auch vom Betriebsrat des Hauptbetriebs veranlasst werden. Der Beschluss ist dem Betriebsrat des Hauptbetriebs spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit mitzuteilen. Für den Widerruf des Beschlusses gelten die Sätze 2 bis 4 entsprechend.
(2) Betriebe, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 nicht erfüllen, sind dem Hauptbetrieb zuzuordnen.
Rechtsprechung zu § 4 BetrVG
317 Entscheidungen zu § 4 BetrVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 54/90
Betriebsteile als selbständige Betriebe - Rechtsschutzinteresse
- BAG, 17.01.2007 - 7 ABR 63/05
Zuordnung eines nicht betriebsratsfähigen Betriebs
Zum selben Verfahren:
- LAG München, 19.10.2005 - 7 TaBV 48/05
Betriebsverfassungsrechtliche Zurechnung des Kleinbetriebs zum Hauptbetrieb
- LAG München, 19.10.2005 - 7 TaBV 48/05
- LAG Bremen, 27.08.2003 - 2 Sa 78/03
Begriff des eigenständigen Betriebsteils i.S. von § 4 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
Zum selben Verfahren:
- BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 577/03
Anhörung des Betriebsrats des Hauptbetriebs zur Kündigung eines Arbeitnehmers der ...
- BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 577/03
- BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 26/01
Geltung einer Betriebsvereinbarung in einem Betriebsteil
Zum selben Verfahren:
- LAG München, 26.01.2011 - 11 TaBV 77/10
Errichtung einer Einigungsstelle
- BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 59/94
Begriff des Betriebsteils
Zum selben Verfahren:
- LAG Düsseldorf, 30.09.1994 - 15 TaBV 63/94
Betriebsteil i.S. von § 4 BetrVG
- LAG Düsseldorf, 30.09.1994 - 15 TaBV 63/94
- LAG Köln, 29.01.2003 - 7 TaBV 69/02
Betriebsratswahl; Betriebsbegriff; Betriebsteile; "räumlich weit vom Hauptbetrieb ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 14.01.2004 - 7 ABR 26/03
Anfechtung einer Betriebsratswahl in einem Betriebsteil
- BAG, 14.01.2004 - 7 ABR 26/03
- BAG, 24.02.1976 - 1 ABR 62/75
Begriff der räumlich weiten Entfernung vom Hauptbetrieb
- BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03
Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils
Zum selben Verfahren:
- LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 677/03
Betriebsratsfähigkeit eines von mehreren Orchestern einer GmbH, Wahl zweier ...
- LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 699/03
Betriebsratsfähigkeit eines von mehreren Orchestern einer GmbH, Wahl zweier ...
- LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 677/03
- BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91
Wahlberechtigung von Zeitungszustellern
- LAG Düsseldorf, 01.12.1995 - 10 TaBV 19/95
Räumlich weite Entfernung im Sinne des § 4 Satz 1 Nr. 1 BetrVG
- LAG Berlin, 28.06.1999 - 9 TaBV 479/99
Betriebsratswahl: Anfechtung - Betriebsteil i.S. von § 4 BetrVG
- LAG Nürnberg, 10.03.1993 - 4 (2) TaBV 23/92
Betriebsbegriff i.S. von § 4 BetrVG
Literatur im Internet zu § 4 BetrVG
Querverweise
- Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG)
- Geltungsbereich
- § 3 (Arbeitnehmer, Betrieb)
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