Betriebsverfassungsgesetz
| Zweiter Teil - Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (§§ 7 - 59a) |
| Vierter Abschnitt - Betriebsversammlung (§§ 42 - 46) |
(1) Die in den §§ 14a, 17 und 43 Abs. 1 bezeichneten und die auf Wunsch des Arbeitgebers einberufenen Versammlungen finden während der Arbeitszeit statt, soweit nicht die Eigenart des Betriebs eine andere Regelung zwingend erfordert. Die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten. Dies gilt auch dann, wenn die Versammlungen wegen der Eigenart des Betriebs außerhalb der Arbeitszeit stattfinden; Fahrkosten, die den Arbeitnehmern durch die Teilnahme an diesen Versammlungen entstehen, sind vom Arbeitgeber zu erstatten.
(2) Sonstige Betriebs- oder Abteilungsversammlungen finden außerhalb der Arbeitszeit statt. Hiervon kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber abgewichen werden; im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber während der Arbeitszeit durchgeführte Versammlungen berechtigen den Arbeitgeber nicht, das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer zu mindern.
Rechtsprechung zu § 44 BetrVG
38 Entscheidungen zu § 44 BetrVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 665/85
Vergütungsanspruch für Teilnahme an Betriebsversammlung
- BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 249/90
Weitere Betriebsversammlung; Vergütungsanspruch
- BAG, 27.11.1987 - 7 AZR 29/87
Betriebsversammlung außerhalb der Arbeitszeit
- BAG, 31.05.1989 - 7 AZR 574/88
Betriebsversammlung: Teilnahmerecht während des Erziehungsurlaubs
Zum selben Verfahren:
- ArbG Bochum, 23.02.1988 - 4 Ca 1890/87
Teilnahme an Betriebsversammlung während Erziehungsurlaubs
- LAG Hamm, 19.08.1988 - 16 Sa 788/88
Betriebsversammlung während des Erziehungsurlaubs
- ArbG Bochum, 23.02.1988 - 4 Ca 1890/87
- BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 292/85
Vergütungsanspruch bei Betriebsversammlungen während eines Streiks
- ArbG Darmstadt, 07.05.2009 - 7 BVGa 13/09
Keine Untersagung der Durchführung einer Betriebsversammlung während der ...
- LAG Schleswig-Holstein, 28.10.1996 - 1 TaBV 38/96
Betriebsversammlung: Deutsche Post AG
- LAG Hamm, 10.12.1986 - 2 Sa 1359/86
Betriebsversammlung außerhalb der Arbeitszeit
- LAG Köln, 23.10.1985 - 3 TaBV 56/85
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2011 - 4 A 1403/08
Arbeitszeit - Teilnahme an Betriebsversammlung
- VG Düsseldorf, 15.04.2008 - 3 K 4887/07
- LAG Schleswig-Holstein, 30.05.1991 - 4 TaBV 12/91
Betriebsversammlung: Anberaumung bei Schichtbetrieb
- BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06
Mitbestimmung bei Dienstreisen
Zum selben Verfahren:
- LAG Berlin, 11.11.2005 - 2 TaBV 1134/05
Begriff der Arbeitszeit
- LAG Berlin, 11.11.2005 - 2 TaBV 1134/05
- ArbG Essen, 14.04.2011 - 2 BVGa 3/11
- LAG Baden-Württemberg, 17.02.1987 - 8 (14) Sa 106/86
- VGH Baden-Württemberg, 03.03.2009 - PB 15 S 2635/07
Steuern auf Trennungsgeld in Form von Wegstreckenentschädigung könnten nicht als 44 Abs 1 BPersVG geltend gemacht werden">...
- BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 666/85
II. Betriebsversammlung während Kurzarbeit
Literatur im Internet zu § 44 BetrVG
Querverweise
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