Betriebsverfassungsgesetz
| Zweiter Teil - Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (§§ 7 - 59a) |
| Sechster Abschnitt - Konzernbetriebsrat (§§ 54 - 59a) |
Rechtsprechung zu § 57 BetrVG
Rechtsprechungsübersichten:
- Entscheidung zu § 57 BetrVG im Volltext bei

Literatur im Internet zu § 57 BetrVG
Querverweise
Auf § 57 BetrVG verweisen folgende Vorschriften:
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