Betriebsverfassungsgesetz
| Dritter Teil - Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 60 - 73b) |
| Erster Abschnitt - Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 60 - 71) |
(1) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kann zu allen Betriebsratssitzungen einen Vertreter entsenden. Werden Angelegenheiten behandelt, die besonders die in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer betreffen, so hat zu diesen Tagesordnungspunkten die gesamte Jugend- und Auszubildendenvertretung ein Teilnahmerecht.
(2) Die Jugend- und Auszubildendenvertreter haben Stimmrecht, soweit die zu fassenden Beschlüsse des Betriebsrats überwiegend die in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer betreffen.
(3) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kann beim Betriebsrat beantragen, Angelegenheiten, die besonders die in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer betreffen und über die sie beraten hat, auf die nächste Tagesordnung zu setzen. Der Betriebsrat soll Angelegenheiten, die besonders die in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer betreffen, der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Beratung zuleiten.
Rechtsprechung zu § 67 BetrVG
20 Entscheidungen zu § 67 BetrVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BAG, 06.05.1975 - 1 ABR 135/73
Arbeitsgerichtsverfahren: Präjudizielle Wirkung des arbeitsgerichtlichen ...
- LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 18/09
Sachaufwand des Betriebsrats; Freistellung von Rechtsanwaltskosten
- LAG Hamm, 21.01.2011 - 13 TaBV 72/10
Außerordentliche Kündigung eines Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung; ...
- LAG Hamm, 16.01.2009 - 10 TaBV 37/08
Kostenerstattung im Beschlussverfahren; Anwaltskosten; ordnungsgemäße ...
- BAG, 13.07.1955 - 1 ABR 20/54
Betriebsverfassungsrecht: Druckerei/Verlag als Tendenzbetrieb
- LAG Baden-Württemberg, 04.08.2011 - 5 Ta 90/11
Streitwert - Beschlussverfahren betreffend die Feststellung gemäß § 78a Abs ...
- ArbG Berlin, 28.07.2010 - 56 Ga 9404/10
Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch eines Ersatzmitglieds der ...
- BAG, 13.07.1955 - 1 ABR 31/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens
- BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03
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