Betriebsverfassungsgesetz
Vierter Teil - Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer (§§ 74 - 113) |
Erster Abschnitt - Allgemeines (§§ 74 - 80) |
(1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt.
(2) 1Arbeitgeber und Betriebsrat haben die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern. 2Sie haben die Selbständigkeit und Eigeninitiative der Arbeitnehmer und Arbeitsgruppen zu fördern.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom 14.08.2006
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
18.08.2006 | Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung | 14.08.2006 |
Rechtsprechung zu § 75 BetrVG
2.015 Entscheidungen zu § 75 BetrVG in unserer Datenbank:
- BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 14/23
Invalidenrente - Ausscheiden aus dem Dienst
- BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 288/22
Betriebsvereinbarung Bonus - unterjähriges Ausscheiden - Stichtagsregelung - ...
- BAG, 28.07.2020 - 1 AZR 590/18
Sozialplan - mittelbare Benachteiligung wegen Behinderung
Zum selben Verfahren:
- LAG Köln, 13.09.2018 - 6 Sa 150/18
Schwerbehinderung; Sozialplan; Pauschalierung; Benachteiligung; Rechtfertigung; ...
- LAG Köln, 13.09.2018 - 6 Sa 150/18
- BAG, 08.02.2022 - 1 AZR 252/21
Sozialplanabfindung - Höchstbetragsregelung - betriebsverfassungsrechtlicher ...
- ArbG Mannheim, 15.02.2024 - 8 Ca 181/23
Entgelterhöhung - Strukturerhöhung - Inflationsausgleichsprämie - ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2015 - 21 TaBV 336/15
Allgemeiner Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch - Betriebsrat - Grundsätze ...
- LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 3 TaBV 65/19
Keine Einsicht des Betriebsrats in die elektronische Personalakte ohne Zustimmung ...
- BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 163/23
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz
- BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 473/21
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz
Querverweise
Auf § 75 BetrVG verweisen folgende Vorschriften:
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Redaktionelle Querverweise zu § 75 BetrVG:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
- Verbot der Benachteiligung
- §§ 7 ff. (Benachteiligungsverbot)