Betriebsverfassungsgesetz
| Zweiter Teil - Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (§§ 7 - 59a) |
| Erster Abschnitt - Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats (§§ 7 - 20) |
Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel
5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person,
21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 3 Mitgliedern,
51 wahlberechtigten Arbeitnehmern bis 100 Arbeitnehmern aus 5 Mitgliedern,
101 bis 200 Arbeitnehmern aus 7 Mitgliedern,
201 bis 400 Arbeitnehmern aus 9 Mitgliedern,
401 bis 700 Arbeitnehmern aus 11 Mitgliedern,
701 bis 1 000 Arbeitnehmern aus 13 Mitgliedern,
1 001 bis 1 500 Arbeitnehmern aus 15 Mitgliedern,
1 501 bis 2 000 Arbeitnehmern aus 17 Mitgliedern,
2 001 bis 2 500 Arbeitnehmern aus 19 Mitgliedern,
2 501 bis 3 000 Arbeitnehmern aus 21 Mitgliedern,
3 001 bis 3 500 Arbeitnehmern aus 23 Mitgliedern,
3 501 bis 4 000 Arbeitnehmern aus 25 Mitgliedern,
4 001 bis 4 500 Arbeitnehmern aus 27 Mitgliedern,
4 501 bis 5 000 Arbeitnehmern aus 29 Mitgliedern,
5 001 bis 6 000 Arbeitnehmern aus 31 Mitgliedern,
6 001 bis 7 000 Arbeitnehmern aus 33 Mitgliedern,
7 001 bis 9 000 Arbeitnehmern aus 35 Mitgliedern.
In Betrieben mit mehr als 9 000 Arbeitnehmern erhöht sich die Zahl der Mitglieder des Betriebsrats für je angefangene weitere 3 000 Arbeitnehmer um 2 Mitglieder.
Amtlicher Hinweis:Gemäß Artikel 14 Satz 2 des Gesetzes zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerf-Reformgesetz) vom 23. Juli 2001 (BGBl. I S. 1852) gilt § 9 (Artikel 1 Nr. 8 des BetrVerf-Reformgesetzes) für im Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehende Betriebsräte erst bei deren Neuwahl.
Rechtsprechung zu § 9 BetrVG
253 Entscheidungen zu § 9 BetrVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 21/88
Ermittlung der für die Größe des Betriebsrats maßgebenden Belegschaftsstärke nur ...
- BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02
Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer
Zum selben Verfahren:
- ArbG Düsseldorf, 10.07.2002 - 4 BV 37/02
- LAG Düsseldorf, 31.10.2002 - 5 TaBV 42/02
Betriebsratswahl, wahlberechtigte Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer, Altersteilzeit, ...
- BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 49/03
Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer
Zum selben Verfahren:
- LAG Nürnberg, 18.08.2003 - 9 (4) TaBV 48/02
Anfechtung der Betriebsratswahl wegen Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern im ...
- LAG Nürnberg, 18.08.2003 - 9 (4) TaBV 48/02
- BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90
Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - Aushilfen
- LAG Schleswig-Holstein, 02.07.2009 - 4 TaBV 7/09
Betriebsrat, Betriebsratswahl, Anfechtung, Leiharbeitnehmer, Berücksichtigung, ...
- LAG Köln, 20.02.2003 - 6 TaBV 79/02
Betriebsrat; Wahlanfechtung; Leiharbeitnehmer
- LAG Hamm, 02.08.2005 - 13 TaBV 10/05
Gegenstandswert; Streitwert; Bemessung; Mitbestimmungsrecht; Betriebsrat; ...
- LAG Düsseldorf, 21.11.2002 - 15 TaBV 50/02
Betriebsratswahl, wahlberechtigte Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer
- BAG, 12.11.2008 - 7 ABR 73/07
Betriebsratswahl - Anzahl zu wählender Betriebsratsmitglieder - Aushilfen
Zum selben Verfahren:
- LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBV 189/06
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsratsgröße - Mitarbeiterpool - ...
- LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBV 189/06
- LAG Hamm, 18.03.1998 - 3 TaBV 42/98
Betriebsratswahl: Beschäftigtenzahl i.S.v. § 9 BetrVG
- LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 TaBV 60/02
Betriebsratswahl, wahlberechtigte Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer
- LAG Hamm, 18.06.2003 - 10 TaBV 4/03
Anfechtung einer Betriebsratswahl, Betriebsratsgröße, Berücksichtigung von ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 38/03
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebszugehörigkeit von Fremdfahrern
- BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 38/03
- LAG Hamm, 02.08.2005 - 13 TaBV 17/05
Gegenstandswert; Streitwert; Bemessung; Mitbestimmungsrecht; Betriebsrat; ...
- LAG Nürnberg, 02.05.2005 - 9 TaBV 1/04
Befristete Vertretung, Beschäftigtenzahl gem. § 9 BetrVG; Kirchlicher ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 15.03.2006 - 7 ABR 39/05
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Arbeitnehmerbegriff
- BAG, 15.03.2006 - 7 ABR 39/05
Literatur im Internet zu § 9 BetrVG
- § 9 BetrVG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Betriebsratswahl - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 325 (Mitbestimmungsbeibehaltung)
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