Betriebsverfassungsgesetz
| Vierter Teil - Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer (§§ 74 - 113) |
| Vierter Abschnitt - Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung (§§ 90 - 91) |
(1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung
| 1. | von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen, | |
| 2. | von technischen Anlagen, | |
| 3. | von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder | |
| 4. | der Arbeitsplätze |
rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.
(2) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen dabei auch die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit berücksichtigen.
Rechtsprechung zu § 90 BetrVG
77 Entscheidungen zu § 90 BetrVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LAG Nürnberg, 04.02.2003 - 6 (2) TaBV 39/01
Mitbestimmung beim Betrieb einer Mobilfunkantenne; Reichweite der Mitbestimmung ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Nürnberg, 08.01.2003 - 6 (2) TaBV 39/01
Mitbestimmung beim Betrieb einer Mobilfunkantenne; Reichweite der Mitbestimmung ...
- LAG Nürnberg, 08.01.2003 - 6 (2) TaBV 39/01
- BAG, 11.12.1991 - 7 ABR 16/91
Vertretung des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat
- OLG Düsseldorf, 08.04.1982 - 5 Ss OWi 136/82
- LAG Saarland, 05.09.2001 - 2 TaBV 4/01
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2010 - 10 TaBV 2577/09
Rechtsanwaltskosten; Betriebsrat; einstweilige Verfügung
- ArbG Essen, 23.12.1997 - 2 BV 62/97
Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung zum Sozialrecht für die ...
- BAG, 10.11.1954 - 1 AZR 19/53
Betriebsverfassungsrecht: Freistellung von Betriebsräten für Lehrgänge
- LAG Hessen, 03.11.1992 - 5 TaBV 27/92
Betriebsrat: Verletzung der Unterrichtungspflicht durch den Arbeitgeber
- BAG, 07.06.1989 - 7 ABR 26/88
Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme kurz vor Ende der Amtszeit
Literatur im Internet zu § 90 BetrVG
Querverweise
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